Nach der Entleerung des Stausees Lac des Toules droht ein massives Fischsterben in der Dranse.
Wallis
Stausee Lac des Toules im Wallis. (Archivbild) - Keystone

Nach der genehmigten Entleerung des Stausees Lac des Toules im Unterwallis vor rund zwei Wochen wird in der Dranse ein grosses Fischsterben befürchtet. In diesen Tagen fangen die Behörden Fische mit Elektrofangtechnik entlang des gesamten Flusslaufs. Dies, um das Ausmass der Schäden abzuschätzen.

Das Ergebnis der Zählung in fünf Abschnitten der Dranse vom Donnerstag werde in den kommenden Tagen bekannt gegeben, hiess es am Freitag bei der Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere auf Anfrage. Ende März ist eine zusätzliche Zählung weiter flussabwärts geplant. Nach der Entleerung des Stausees vom 4. bis zum 6. März hatte sich die Dranse d'Entremont, wie der obere Flussabschnitt genannt wird, mit Schlamm- und Gesteinsablagerungen gefüllt.

Folgen sind beträchtlich

Dadurch bekamen zahlreiche Fische zu wenig Sauerstoff und verendeten. Die genehmigte Entleerung wurde aus Sicherheitsgründen durchgeführt und soll die Nutzung des Ventils bei Hochwasser ermöglichen. Die gesetzlichen Grenzwerte für die Sandkonzentration im Wasser wurden deutlich überschritten.

In der Dranse «wird der Verlust an Fischen beträchtlich sein», räumte James Derivaz, Chef des Unternehmens Dransenergie sowie Hobbyfischer, gegenüber ein. Die Firma war von den Eigentümern des Kraftwerks, den Forces Motrices du Grand St-Bernard, mit der Entleerung beauftragt worden.

Rechtsfolgen für die Verantwortlichen?

Der Präsident des lokalen Fischerverbands, Julien Moulin, teilte die Feststellung über das Fischsterben: «Seit mehreren Tagen beobachten wir den Fluss und sehen kein Leben mehr darin. Wir haben an einigen Stellen einen Sandgehalt von 98 Prozent gemessen, das kann kein Fisch überleben», sagte er. Die Eigentümer des Kraftwerks müssen alle Kosten im Zusammenhang mit der Entleerung übernehmen.

Den Verlust am Fischbestand, der bei der letzten Entleerung mit ähnlichem Verlauf im Jahr 2010 auf rund 80'000 Franken beziffert worden war, müssen sie entschädigen. Die Walliser Dienststelle für Umwelt prüft die Situation. Sie werde den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, falls sie zum Schluss komme, dass ein Verstoss gegen das kantonale Gewässerschutzgesetz vorliegt.

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