Die vorsorgliche Vermögenssperrung mit Tunesien ist ausgelaufen. Der Bundesrat hat diese 2011 verhängt.
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Das Bundeshaus in Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2011 verhängte der Bundesrat die Vermögenssperre mit Tunesien.
  • Nun ist diese ausgelaufen.

Die vorsorgliche Sperrung tunesischer Vermögen in der Schweiz läuft im kommenden Januar aus. Sie hat die gesetzliche Höchstdauer erreicht. Um rund ein Jahr verlängert hat der Bundesrat am Freitag hingegen die vorsorgliche Vermögenssperrung mit der Ukraine.

Die Vermögenssperre mit Tunesien hatte der Bundesrat Anfang 2011 verhängt. Vorsorglich gesperrt wurden rund 60 Millionen Franken des gestürzten Präsidenten Ben Ali sowie von Personen aus dessen Umfeld.

Sperrungsverordnung läuft 2021 aus

Die Sperrungsverordnung des Bundesrates wird im Januar 2021 auslaufen, wie der Bundesrat mitteilte. Sie erreicht dann die gesetzliche Höchstdauer von zehn Jahren. Auf die Vermögenssperren, die von den Justizbehörden im Rahmen der hängigen Straf- und Rechtshilfeverfahren angeordnet wurden, hat dies keinen Einfluss.

Um ein Jahr verlängert - bis Februar 2022 - hat der Bundesrat die vorsorgliche Sperrung von Vermögen aus der Ukraine. Betroffen sind in diesem Fall rund 70 Millionen Franken des gestürzten Präsidenten Viktor Janukowitsch und dessen Umfeld. Die Sperrung verhängte der Bundesrat im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise.

Eine Verlängerung um jeweils ein Jahr ist möglich, wenn das betroffene Land gewillt ist zur Zusammenarbeit bei der juristischen Aufarbeitung. Im Kontext der Ukraine liefen mehrere Strafverfahren gegen die Hauptakteure, schreibt der Bundesrat. In den damit verbundenen Rechtshilfeverfahren habe es Fortschritte gegeben.

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