Vorbild Zürich: Winti-Anwohner wollen Kameras!

Mit den Plänen der Stadt Winterthur sind die Bewohnerinnen und Bewohner im Eichliacker-Quartier unzufrieden. Statt Einbahnregime fordern sie eine Kamera.

Dammbrücke Winterthur
Die Dammbrücke in Töss. - zVg

Zurück an den Winterthurer Stadtrat zur Überarbeitung. Dies fordern Bewohnerinnen und Bewohner des Eichliacker-Quartiers in Töss beim Verkehrskonzept, mit dem der Stadtrat das Quartier vom Durchgangsverkehr entlasten will. Die Anwohner sind unzufrieden.

Bereits zum zweiten Mal haben sie einen Rekurs eingereicht. In den ersten Plänen wollte die Stadt die Dammbrücke für den motorisierten Verkehr sperren.

Sie kam aber wieder davon ab, weil die Anwohner sich wehrten, unter anderem mit einer Petition. Nun sieht die Stadt ein Einbahnregime vor (siehe Grafik).

Winterthur Einbahn
Mit diesem Verkehrsregime will die Stadt Winterthur das Eichliacker-Quartier vom Durchgangsverkehr entlasten. - pd

Doch die Bewohner sehen damit das Verkehrsproblem nicht gelöst. 16 Parteien haben beim Statthalteramt einen Sammelrekurs eingereicht.

«Für unser Quartier ist dieser Entscheid nicht akzeptabel. Die direkte Fahrt aus dem Quartier in Richtung Stadtzentrum ist weiterhin verunmöglicht und wir werden zu regelmässigen Umwegen gezwungen», sagt Anwohnerin Hildegard Schneider.

Die Massnahme verlagere den Verkehr lediglich in andere Quartiere. «Besonders problematisch wäre eine Verlagerung des Verkehrs auf die Klosterstrasse, vorbei an Schule, Kindergarten und Hort», so Schneider.

Anwohner wollen Kamera

Die Anwohner wünschen sich für die Dammbrücke ein Fahrverbot mit einer Ausnahmebewilligung für Anwohnende. Die Stadt hat dies geprüft, doch der Kontrollaufwand, um das Fahrverbot durchzusetzen, sei zu hoch.

Bist du mit dem Verkehrsregime in deinem Wohn-Quartier zufrieden?

«Stimmt nicht», sagt Schneider. Es gehe auch mit wenig Aufwand. Die Stadt Zürich mache dies vor. Dort werden bereits heute Kameras zur Verkehrsüberwachung und zur Durchsetzung von Fahrverboten eingesetzt.

Der Rekurs liegt nun beim Statthalteramt, das über die Verkehrsanordnung entscheiden wird. Bis dahin geschieht nichts, wie Michael Graf, Mediensprecher des Departements Bau und Mobilität, sagt. «Umgesetzt wird die Verkehrsanordnung erst, wenn sie rechtsgültig ist.»

Hinweis

Dieser Text ist zuerst in der «Winterthurer Zeitung» erschienen.

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