Vier Jahre Freiheitsstrafe für zwei Genfer Immobilienmakler

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    Bern,

    Das Genfer Strafgericht hat am Montag zwei Immobilienmakler zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren verurteilt.

    Wohnung zur Miete in Brandenburg
    Wohnung zur Miete in Brandenburg - dpa/dpa/picture-alliance

    Das Wichtigste in Kürze

    • Zwei Genfer Immobilienmakler wurden zu vier Jahren Haft verurteilt.
    • Die beiden machten sich des gewerbsmässigen Betrugs schuldig.
    • Dabei verlangten sie von ihren Kunden Vorauszahlungen.

    Die beiden machten sich des gewerbsmässigen Betrugs, der Veruntreuung und der Urkundenfälschung schuldig. Sie knöpften über 200 Kunden Geld für Wohnungen ab, die nicht existierten oder schon belegt waren. Der Deliktbetrag beläuft sich auf rund 20 Millionen Franken.

    Dabei verlangten sie von ihren Kunden Vorauszahlungen. Irgendwelche Garantien, dass ein Bau realisiert wird, gab es dabei nicht. In einigen Fällen liessen sich die Betrüger Vorauszahlungen auf Bauparzellen entrichten, auf die sie keinerlei Anrecht hatten.

    Auch versprachen sie mehreren Klienten die gleiche Wohnung. Bei verschiedenen Gelegenheiten bliesen die Makler die Preise von Wohnungen in einer Bauzone auf. Den Kunden gewährten sie dann einen fiktiven Rabatt, von dem sie sich einen Teil schwarz auszahlen liessen.

    Mit der Beute machten sich die beiden ein schönes Leben mit teuren Ferien, Reisen im Privatjet und ähnlichem, wie Gerichtspräsidentin Alessandra Armatti festhielt.

    Richterin Armati erklärte, das Verschulden der beiden wiege schwer. Sie hätten zahlreichen Leuten die Ersparnisse aus der Tasche gezogen, die sie manchmal während eines ganzen Lebens zurückgelegt hätten. Die Motive des Duos seien egoistisch auf leichten Gewinn ausgerichtet gewesen.

    Einer der Verurteilten muss über die Gefängnisstrafe hinaus Entschädigungen von elf Millionen Franken zahlen, der andere von neun Millionen. Für ihre Geschäfte bedienten sie sich einer angesehen Immobilienfirma.

    Drei Verantwortliche eines Generalunternehmens standen ebenfalls vor Gericht. Sie arbeiteten praktisch ausschliesslich mit den beiden Betrügern zusammen. Sie bezahlten mit dem Geld der Klienten Rechnungen von Subunternehmen auf den Baustellen und setzten auf die Versprechen von neuen Bauten des Makler-Duos. Damit wollten sie ihre Firma vor der Pleite retten. Dafür erhielten sie bedingte Gefängnisstrafen von zwei Jahren.

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