In einem Schweizer Babyfenster wurde am 18. Februar ein Neugeborenes abgegeben. Die Mutter gab ihm auf einem Zettel ein paar bewegende Worte mit.
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Eine Mutter gibt ihr Neugeborenes in einem Schweizer Babyfenster ab. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am 18. Februar wurde ein Neugeborenes in ein Schweizer Babyfenster gelegt.
  • Für weitere Abklärungen bleibt der Junge vorerst im Spital.
  • Auf einem Zettel gab die Mutter ihm ein paar bewegende Worte mit.

Am 18. Februar 2020, um 16.35 Uhr, wurde ein neugeborenes Baby in eines der Schweizer Babyfenster gelegt. Zum Schutz aller Beteiligten wird der Ort der Abgabe des Babys vorläufig nicht genannt.

Das Baby ist ein gesunder Bub, 3205 Gramm schwer und 50 cm gross. Er war nur wenige Stunden zuvor auf die Welt gekommen. Der kleine Junge bleibt vorübergehend für weitere medizinische Abklärungen im Spital.

Die Mutter hat ihm auf einem Zettel ein paar bewegende Worte mitgegeben. Die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wurde informiert.

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Ein Vormund übernahm die Verantwortung für das Baby, die normalerweise die Eltern übernommen hätten. (Symbolbild) - Keystone

Ein Vormund hat die Rechte und Pflichten übernommen, wie sie im üblichen Fall den Eltern eines Kindes obliegen. Es handelt sich um das 24. Baby, das abgegeben worden ist, seit es in der Schweiz Babyfenster gibt.

Aussetzung eines Babys in Därstetten

Erst vor wenigen Wochen wurde in Därstetten im Berner Oberland ein neugeborenes Baby ausgesetzt. Das Baby wäre beinahe erfroren. Im Vergleich dazu hat die Mutter im aktuellen Fall fürsorglich gehandelt: Sie hat das Baby mit der Abgabe ins Babyfenster der optimalen medizinischen Pflege übergeben. Offenbar meinte sie, Schwangerschaft und Geburt verheimlichen zu müssen und das Kind nicht behalten zu können.

Die Mutter und der Vater des Kindes haben nun das Recht, bis zum Vollzug der Adoption das Kind zurückzufordern. Dies unter der Bedingung, dass die Mutter- oder Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Auch die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Kindes müssen gegeben sein.

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Die Mutter oder der Vater haben das Recht, das Baby bis zu seiner Adoption zurück zu fordern. (Symbolbild) - Keystone

Von 24 Fällen sind 11 Mütter bekannt

Eine Adoption ist nach einem Jahr Pflege und Erziehung durch die künftigen Eltern möglich. Von den 24 bis heute in ein Babyfenster gelegten Babys sind in elf Fällen die Mütter bekannt. Diese haben sich im Nachhinein gemeldet. Vier Mütter wollten ihr Baby zurückhaben und erhielten es auch zurück.

Die Mutter des jetzt abgegebenen Babys kann sich bei der regionalen KESB oder bei der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (Hotline 7x24h) melden. Dadurch könnte sie einen Kontakt zum Kind herstellen. Es wird ihr absolute Diskretion zugesichert.

Zudem kann sie bei der SHMK unentgeltliche Beratung und materielle und finanzielle Hilfe erhalten. Damit kann sie für sich und das Kind die beste Lösung finden.

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