Verwaltungsgericht Aargau streicht Bestimmungen aus Polizeigesetz
Das Aargauer Verwaltungsgericht hat zwei Bestimmungen des seit Mitte 2021 geltenden kantonalen Polizeigesetz aufgehoben.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat zwei Bestimmungen des kantonalen Polizeigesetzes aufgehoben. Es geht um die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung sowie um die präventive verdeckte Fahndung. Der Regierungsrat will nachbessern.
Das Verwaltungsgericht hiess das entsprechende Normenkontrollverfahren zweier Juristen gut. Die Bestimmungen seien nicht mit dem übergeordneten Recht vereinbar, heisst es in der Begründung des Urteils des Verwaltungsgerichts.
Die Regelungen liessen übermässige Eingriffe in die verfassungsmässigen Rechte beziehungsweise Garantien zu. Es geht laut Verwaltungsgericht unter anderem um die informationelle Selbstbestimmung und um den Schutz der Privatsphäre. Die beiden Bestimmungen seien «ersatzlos aufzuheben».
Das Urteil liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Zuerst hatte die «Aargauer Zeitung» am Dienstag über den Entscheid berichtet.