Um sich ein eigenes Bild zu machen, betrat eine Journalistin ein besetztes Haus in Luzern. In zweiter Instanz wurde das Verfahren jetzt eingestellt.
Hausbesetzungen gibt es auch in der Schweiz. Hier ein besetztes Haus in Barcelona.
Hausbesetzungen gibt es auch in der Schweiz. Hier ein besetztes Haus in Barcelona. - pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Journalistin wurde zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.
  • Das Urteil wurde revidiert. Der Vorsatz des Tatbestand sei nicht erfüllt.

Die Hausbesetzergruppe Gundula hatte am im April 2016 eine leerstehende Villa in Luzern besetzt. Die Eigentümerin, die Bodum Invest AG, reichte Strafklage ein. Als die Journalistin das Anwesen betrat, um die Situation richtig abzubilden, wurde sie angezeigt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Diese hatte sie angefochten. Nun kommt die Behörde auf ihren Entscheid zurück. Sie habe das Verfahren vollumfänglich eingestellt, wie das Online-Magazin zentralplus.ch am Freitagabend bekanntgab.

Für den Tatbestand des Hausfriedensbruchs sei eine vorsätzliche Tatbegehung nötig, heisst es in der Verfügung. Diese sei aber nicht erfüllt. Die Journalistin hatte sich damals vor Ort ein eigenes Bild machen wollen von der Hausbesetzung, die Luzern 2016 während Wochen beschäftigte.

Die Frau habe glaubhaft darlegen können, dass sie davon ausgegangen sei, die Liegenschaft für journalistische Zwecke betreten zu dürfen, zitiert zentralplus.ch aus der Verfügung. Das Online-Magazin zeigt sich denn auch erfreut, dass die Staatsanwaltschaft mit der Einstellung des Verfahrens «die Pressefreiheit und das öffentliche Interesse» gewürdigt habe.

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