Tod

Verteidigerin fordert nach Tod von Kind Freispruch für Fahrer

Keystone-SDA
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Sarganserland,

Vor dem Gericht in Mels SG hat die Verteidigerin einen Freispruch für den Lastwagenfahrer gefordert, der 2023 ein Kind tödlich überrollt haben soll.

Gericht
Die Verteidigerin forderte den Freispruch für einen Lastwagenfahrer nach einem tödlichen Unfall mit einem Kind. (Symbolbild) - keystone

Die Verteidigerin hat am Mittwoch am Gericht in Mels SG einen Freispruch für einen Lastwagenfahrer gefordert. Der 57-Jährige wird beschuldigt, 2023 beim Abbiegen ein Kind übersehen und mit dem Lastwagen überrollt zu haben. Das Kind starb.

«Der Beschuldigte war während des Abbiegens voll konzentriert und keineswegs abgelenkt», sagte die Verteidigerin des 57-jährigen Deutschen. Bevor er nach rechts abgebogen sei, habe er unter anderem mit Blicken in die Spiegel überprüft, dass der Fahrweg sicher und frei gewesen sei. «Trotz aller Vorsicht kam es aus unerklärlichen Gründen zum Unfall», so die Verteidigerin.

«Meines Erachtens ist klar, dass der Beschuldigte die gebotene Aufmerksamkeit beim Unfall respektive unmittelbar vor dem Unfall eben nicht aufgewendet hat», entgegnete der Anwalt der Familie des verstorbenen Kindes. Der Fahrer könne sich beispielsweise nicht mehr an die weiteren Personen erinnern, die sich in der Nähe des Unfallortes aufgehalten und mitunter als Zeugen ausgesagt hätten.

Zudem berief sich der Anwalt auf eine Sichtfeldanalyse. «Gemäss dieser Messung war der gesamte Bereich vor dem Lastwagen und rechts vom Lastwagen einsehbar», so der Anwalt.

Verteidigerin: Fahrer stand unter Schock

Auf diese Ausführungen erwiderte die Verteidigerin, dass es erklärbar sei, warum sich der Fahrer nicht mehr an die weiteren Personen am Ort des Unfalls erinnere. Ihr Mandat habe unter Schock gestanden und habe deshalb keine Erinnerungen mehr an Details. Das heisse aber nicht, dass er die Personen während des Abbiegens nicht wahrgenommen habe.

Aus ihrer Sicht sei die Sichtfeldanalyse zudem nicht eindeutig ausgefallen, so die Verteidigerin. Diese sei etwa nicht am Unfallort gemacht worden und gebe die realen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Unfalls nur bedingt wieder.

Der heute 57-jährige Lastwagenchauffeur aus Deutschland muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten, wie der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist. In dieser steht, der Mann sei im Dezember 2023 in Sargans mit seinem Lastwagen rechts über ein Trottoir in eine Strasse abgebogen. Dabei überrollte er mit seinem Fahrzeug ein 6-jähriges Kind, welches mit einem Trottinett auf dem Trottoir unterwegs war.

Kommentare

User #5442 (nicht angemeldet)

Warum ist hier die Kommentarfunktion überhaupt offen???

User #5442 (nicht angemeldet)

Bei einem Lkw sind die Toten Winkel riesig. Im Nachhinein ist es leicht gesagt, er habe nicht aufgepasst. Es gibt wohl nichts schlimmeres, als ein Kind überfahren zu haben, für einen Chauffeur. Er wird damit leben müssen. Viel Kraft den Eltern und dem Fahrer

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