Verteidiger fordert für Ex-Finanzchef von Rimuss bedingte Strafe
Heute Mittwoch musste der ehemalige Finanzchef von Rimuss vor Gericht. Die Forderungen des Verteidigers und des Staatsanwalts unterscheiden sich stark.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Ex-Finanzchef von Rimuss musste heute vor Gericht, weil er Geld veruntreut haben soll.
- Der Staatsanwalt forderte 3,5 Jahre unbedingt, der Verteidiger zwei Jahre bedingt.
- Ebenfalls angeklagt ist eine Rimuss-Mitarbeiterin, die ihm dabei geholfen haben soll.
Die Anträge liegen weit auseinander: Im Fall des ehemaligen Finanzchefs der Getränkefirma Rimuss hat der Staatsanwalt heute Mittwoch eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3,5 Jahre gefordert. Der Verteidiger plädierte für zwei Jahre bedingt. Das Urteil wird am Freitag eröffnet.
2 Millionen Franken fehlen der Rimuss bis heute. Verantwortlich für das Finanzloch ist der ehemalige Finanzchef der Firma. Er hat von einem Kontokorrent-Konto der Firma über sechs Jahre lang Gelder abgezweigt.

Damit unterstützte der 58-Jährige die Frauenequipe des FC Neunkirch. Ebenfalls angeklagt ist eine 32-jährige Mitarbeiterin von Rimuss, die ihm dabei geholfen haben soll.
Der Staatsanwalt forderte für den ehemaligen Finanzchef eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahre. Für die Gehilfin des Angeklagten forderte er 12 Monate bedingt.
«Kopflos und plump gehandelt»
Der Verteidiger des Ex-Finanzchefs plädierte auf 2 Jahre bedingt. Sein Mandant habe das Geld nicht in seine eigenen Taschen gesteckt. In einer ersten Einvernahme hätte sich der Mandant bereit gezeigt, die hohe Schuld von 2 Millionen Franken zurückzuzahlen.
Dafür habe er sogar in Erwägung gezogen, sein BVG-Altersguthaben aufzulösen, so der Verteidiger. Zu entschuldigen sei sein Handeln aber nicht. Der Angeklagte habe mit seinen Taten kriminelle Energie bewiesen, häufig aber «kopflos und plump» gehandelt.
Der Verteidiger zitierte daraufhin aus einem Brief des Rimuss-Patrons Robert Rahm. Dieser verzieh dem Angeklagten und sprach sich ebenfalls für eine bedingte Strafe aus.
Auch Verteidiger von Komplizin nicht einverstanden
Auch der Anwalt der beschuldigten Rimuss-Mitarbeiterin ist mit dem Strafmass der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Er forderte einen vollumfänglichen Freispruch für seine Mandantin. Ihr sei nie bewusst gewesen, dass der ehemalige Finanzchef die Firma mit seinen Taten schaden könnte.
Ihr Verteidiger versuchte vor Gericht aufzuzeigen, dass seine Mandantin nicht die Komplizin des Angeklagten gewesen sei. Sie habe vielmehr ausführen müssen, was ihr aufgetragen worden sei.
Ex-Finanzchef von Rimuss wollte «Anerkennung der Medien und Sponsoren»
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung, Anstiftung zu Gehilfenschaft und mehrfache Urkundenfälschung vor. Der 32-Jährigen wirft sie Gehilfenschaft und mehrfache Urkundenfälschung vor. Das Urteil wird am Freitagmorgen eröffnet.
Als Grund, weshalb er überhaupt das Geld abgezweigt hatte, gab der Angeklagte während der Verhandlung an: Er habe die «Anerkennung der Medien und Sponsoren» gesucht. Die sportlichen Erfolge des Frauenteams des FC Neunkirch hätten ihm hingegen nichts bedeutet. «Emotional war ich nicht mehr da.»