Verteidiger fordert Freispruch wegen Darknet-Killer in Zürich
Am Prozess über eine versuchte Anstiftung zum Mord vor dem Zürcher Obergericht hat der Verteidiger die Anklage «zerrissen». Die Beweise seien widerrechtlich erhoben worden. Er forderte einen Freispruch.

Laut Anklage hatte der Beschuldigte auf einer Website im Darknet einen Auftragskiller für seine Ex-Partnerin gesucht. Dieser schritt allerdings nicht zur Tat.
Die britischen Behörden hätten die sogenannte Killer-Website betrieben, sagte der Verteidiger am Donnerstag. Dies verstosse gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und gegen das Täuschungsgebot. Sämtliche Beweise dürften nicht verwertet werden. Es müsse also ein Freispruch erfolgen.
Der Staat dürfe nicht Gelegenheiten für kriminelles Verhandeln einer Person geben und so deren Gesetzestreue testen. Zudem kritisierte er die Zeitangaben im Urteil der Vorinstanz, die sich zu einem grossen Teil von jenen in der Anklageschrift unterscheiden.
Die Staatsanwältin widersprach. «Es ist nicht bewiesen, dass die britischen Behörden die Website betrieben hatten», sagte sie. Auch wenn sie dies vorübergehend getan hätten, wäre das eine rechtmässige verdeckte Vermittlung.
Im Februar 2023 wurde der Beschuldigte verhaftet. Das Bezirksgericht Affoltern verurteilte ihn im März 2025 zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe.










