Vier Ex-Angestellte der Gazprombank Schweiz müssen sich heute vor Gericht verantworten. Es geht um die Geschäftsbeziehungen zu einem Putin-Vertrauten.
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Am Bezirksgericht Zürich findet der Prozess gegen vier ehemalige Angestellte der Gazprombank Schweiz statt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vier ehemalige Angestellte der Gazprombank Schweiz stehen vor Gericht.
  • Den Männern wird mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften vorgeworfen.

Die Verteidiger von vier ehemaligen Angestellten der Gazprombank Schweiz (GPBS) haben am Mittwochmorgen vor dem Zürcher Bezirksgericht die Einstellung des Verfahrens gefordert. Der Richter lehnte dies ab.

Wie die Verteidiger ausführten, seien die Vorwürfe in der Anklageschrift ungenügend dargelegt. Zudem seien sie verjährt. Der Richter gab aber dem Staatsanwalt recht, der sagte, die Vorwürfe seien rechtsgenügend aufgeführt. Das Verfahren wird fortgeführt.

Moskau
Im Verfahren geht es um Geschäftsbeziehungen mit einem Vertrauten von Wladimir Putin. - dpa

Es geht um die Geschäftsbeziehungen zu Sergey Roldugin, einem Vertrauten des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Die GPBS soll ungenügend geprüft haben, woher Roldugins angebliches Vermögen stammte, das sie verwaltete. Vorgeworfen wird den Männern mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften.

Patenonkel von Putins Tochter

Es sei bekannt, dass der russische Präsident bei einem offiziellen Einkommen von nur rund 100'000 Franken im Jahr trotzdem über grosse Vermögenswerte verfüge, die von ihm nahestehenden Personen verwaltet würden, heisst es in der Anklageschrift. Es geht um rund 50 Millionen Franken und Konten im Zeitraum 2014 bis 2016.

Es hätte den Bankern klar sein müssen, dass es sich bei dem angeblich «wirtschaftlich Berechtigten», dem Cellisten und Dirigenten Sergej Roldugin, um einen Strohmann handelte, schreibt die Anklagebehörde weiter. Es sei bekannt gewesen, dass Roldugin ein Freund Putins und Patenonkel von dessen Tochter war.

Die Banker hätten Nachforschungen anstellen müssen, um zu prüfen, ob das Geld tatsächlich Roldugin gehörte. Dies sei angesichts seiner damals auch öffentlich bekannten finanziellen Verhältnisse nicht plausibel.

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