Vereinfachungen für Kurzarbeit werden um drei Monate verlängert

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Bern,

    Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung vom Freitag die Verlängerung der Vereinfachungen in Bezug auf Kurzarbeit bis Ende Juni.

    kurzarbeit
    Der Bundesrat verlängert das vereinfachte Verfahren der Kurzarbeit um drei Monate. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Nachfrage nach Kurzarbeit bleibt aufgrund der anhaltenden Massnahmen hoch.
    • Auch die Aufhebung der Wartefrist gilt bis Ende Juni.
    • Nach Schätzungen betragen die Kosten für die Kurzarbeit bisher 6 Milliarden Franken.

    Der Bundesrat hat am Freitag die wegen der Corona-Pandemie beschlossenen Vereinfachungen beim Bezug von Kurzarbeitsentschädigung um drei Monate verlängert. Sie gelten nun ab April und bis Ende Juni weiterhin.

    Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen an seiner Sitzung vom Freitag beschlossen. Die Nachfrage nach der Kurzarbeitsentschädigung bleibe wegen der noch immer geltenden Massnahmen hoch, schrieb er zum Entscheid. Es sei damit zu rechnen, dass auch nach dem 31. März – so lange galten die Massnahmen bisher – Kurzarbeitsentschädigungen beansprucht würden.

    Betriebe sollen entlastet werden

    Die Verlängerung des vereinfachten Verfahrens für die Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung soll Betriebe und Durchführungsstellen entlasten. Mehrstunden, die sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, werden also auch weiterhin nicht abgezogen. Das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen wird den Angestellten wie bisher nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet.

    Auch die Aufhebung der Karenzzeit – die gesetzliche Wartefrist – gilt bis noch Ende Juni. Diese Massnahme hatte der Bundesrat im vergangenen Januar beschlossen. Sie soll die Liquidität der Betriebe in Kurzarbeit verbessern und damit die Wahrscheinlichkeit von Entlassungen zusätzlich reduzieren.

    Gesamtkosten von rund 6 Milliarden Franken für Kurzarbeit

    Der Bundesrat geht nach derzeitigen Schätzungen davon aus, dass die Ausgaben für Kurzarbeit rund 6 Milliarden Franken betragen, die nun beschlossenen Verordnungsänderungen eingerechnet. Dass die Karenzzeit während weiteren drei Monaten entfällt, führt zu zusätzlichen Kosten von rund 114 Millionen Franken.

    Die Kosten für die Kurzarbeit werden im laufenden Jahr vom Bund übernommen - so hat es das Parlament in der Frühjahrssession beschlossen.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    coronavirus schweiz test
    1'685 Interaktionen
    In der Schweiz
    regionales arbeitsvermittlungszentrum arbeitslosigkeit
    11 Interaktionen
    14,2 Mia. Franken

    MEHR AUS STADT BERN

    weissenbühl
    55 Interaktionen
    Pleite vor Monaten
    Mann beschwerte sich
    Sexualisierte Gewalt