Uttwil TG: Drittes Nein zu Einbürgerung von Kosovo-Ehepaar

Redaktion
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Amriswil-Romanshorn,

Die Einwohner von Uttwil haben erneut die Einbürgerung eines Ehepaars aus dem Kosovo abgelehnt. Der Gemeinderat hatte den Antrag zur Annahme empfohlen.

Schweizer Pass
Der Mann aus dem Kosovo erhält das Schweizer Bürgerrecht via Umweg über das Verwaltungsgericht. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ehepaar aus dem Kosovo bemüht sich seit 17 Jahren um die Schweizer Staatsbürgerschaft.
  • Bisher wurde es dreimal von der Bevölkerung Uttwils abgelehnt, zuletzt vor wenigen Tagen.
  • Die Gemeinde befürwortet inzwischen allerdings das Einbürgerungsgesuch.

In der Gemeinde Uttwil kämpft ein kosovarische Ehepaar seit 17 Jahren um die Schweizer Staatsbürgerschaft.

Dreimal haben die Einwohner von Uttwil über den Einbürgerungsantrag des Paares abgestimmt. Dreimal wurde er abgelehnt – erstmalig 2013 und zuletzt vor wenigen Tagen. Darüber berichtet die «Thurgauer Zeitung».

Gemeinderat befürwortet Gesuch

Gemeindepräsidentin Caroline Kürzi-Schmid betonte, dass objektive Gründe für eine Ablehnung vorgebracht werden müssten. Daraufhin wurde dem Paar vorgeworfen, nicht ausreichend in das Dorfleben integriert zu sein.

Bei der letzten Gemeindeversammlung wurde dem Paar noch mangelndes Verständnis für Demokratie vorgeworfen.

Ob das Ehepaar nun aufgibt, bleibt unklar. Sie äusserten sich nicht zu ihren weiteren Plänen.

Das kosovarische Ehepaar hat allerdings eine Mehrheit des Gemeinderates von Uttwil auf seiner Seite. Das Gremium hatte den Einbürgerungsantrag zuletzt ausdrücklich zur Annahme empfohlen.

Die Behörde betont heute: Es gibt keinen Grund mehr für eine Ablehnung der Einbürgerung des Paares. Auch Schulden habe es – entgegen falscher Behauptungen in der Vergangenheit – keine.

Ein drittes Nein der Versammlungsteilnehmer

Das Verwaltungsgericht hob daher im Sommer 2022 den negativen Einbürgerungsentscheid auf. Es wies den Fall zur Neubeurteilung an die Gemeinde zurück. So mussten sich die Bürger letzte Woche zum dritten Mal mit dem Antrag befassen.

Letztendlich ging es nur noch darum, ob das Ehepaar ausreichend sozial integriert sei. Dies wurde ihm von einer Mehrheit der Versammlungsteilnehmer abgesprochen. Das Paar engagiert sich in der örtlichen Pfarrei und bei anderen Aktivitäten im Dorf.

Ehepaar will nicht auf seine Rechte verzichten

In einem Flyer erklärten sie laut «Thurgauer Zeitung» vor vier Jahren: «Wir haben für das Einbürgerungsverfahren bezahlt und viel Aufwand betrieben, um die Belege für unsere soziale Integration, unsere wirtschaftlichen Verhältnisse und nicht zuletzt unsere Sprachkenntnisse beizubringen. Entsprechend ist uns kaum zuzumuten, auf unsere Rechte zu verzichten.»

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Kommentare

User #3408 (nicht angemeldet)

Ach Gottchen! Was haben sie denn verbrochen?

User #3668 (nicht angemeldet)

Einbürgerung ist kein Menschenrecht.

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