Die Stimmberechtigten in Uster ZH stimmten letzten Mai zu, eine frühere Blaufärberei künftig für das Stadtarchiv zu nutzen. Der Bezirksrat hat diesen Entscheid für nichtig erklärt, weil die Stadt die Bevölkerung falsch und unvollständig informiert hatte.
Uster
Stadthaus Uster. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bezirksrat Uster hat einen Volksentscheid vom Mai 2017 annulliert.
  • Es geht um den Beschluss, die Untere Farb künftig für das Stadtarchiv zu nutzen.
  • Nach Angaben des Bezirksrat seien die Stimmberechtigten Abstimmung zweifach unvollständig und falsch informiert worden.

Dass ein Volksentscheid nachträglich für ungültig erklärt wird kommt eigentlich selten vor. Doch am Dienstag hat der Bezirksrat Uster ZH mitgeteilt, dass er genau dies getan habe. Dabei geht es um die Entscheid vom Mai 2017, die Untere Farb, eine geschützte frühere Blaufärberei, künftig für das Stadtarchiv zu nutzen.

Der Bezirksrat begründet dies damit, dass die Stimmberechtigten vor der entsprechenden Abstimmung gleich zweifach falsch und unvollständig informiert wurden. Einerseits hiess es damals, dass das Grundstück in einer Reservezone – statt in einer Bauzone mit Gestaltungsplanpflicht – liege und neu in eine Kern- sowie eine Freihaltezone umgeteilt werde. Damit hätten die Stimmberechtigten die Zonenumwandlung als kostenneutral eingestuft, schreibt die «NZZ».

Zudem seien sie nicht über die Konsequenz der nach der Annahme vorzunehmenden Umbuchung des Grundstücks vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen aufgeklärt worden. Der Beschluss des Bezirksrats wirft laut «NZZ» ein schlechtes Licht auf den Stadtrat. Dieser steht nun in der Verantwortung. Der Stadtrat prüft zurzeit, ob er eine neue Abstimmung ansetzen oder den Entscheid vor das Verwaltungsgericht ziehen will.

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