Das Bezirksgericht Meilen ZH eröffnet am heutigen Montag das Urteil über eine Frau, die im September 2020 mit zahlreichen Messerstichen ihren Ehemann lebensgefährlich verletzt hat. Unbestritten ist, dass die 52-Jährige in eine stationäre Massnahme soll.
Amerikanerin wegen Mordes verurteilt.
Ein Gerichtssaal. (Symbolbild) - pixabay
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Die Frau leidet an einer bipolaren Störung. Gemäss psychiatrischem Gutachten war sie zur Tatzeit in mittlerem Grade schuldunfähig. Sie befindet sich bereits seit ein paar Monaten im vorzeitigen Massnahmenvollzug in einer Klinik.

Am 20. September 2020 packte die Schweizerin drei grosse Messer in einen Rucksack und fuhr mit dem Velo zur Wohnung ihres Ehemanns, der damals schon getrennt von ihr lebte. Als sie dort ankam, griff sie ihn laut Anklage unvermittelt mit einem Messer an. Die Beschuldigte selbst sagte beim Prozess im Juli, er habe sie zuerst angegriffen.

Wie aus ihren streckenweise etwas wirr wirkenden Aussagen deutlich wurde, fühlte sie sich häufig schlecht behandelt, angegriffen oder bedroht. So machte sie geltend, der Mann habe sie «psychisch fertig» gemacht, ständig habe er sie kritisiert, angeschrien und beleidigt.

Laut dem Ehemann ging sie jedoch wegen der kleinsten Bemerkung sofort in die Luft. Auseinandersetzungen seien häufig eskaliert.

Die Staatsanwältin forderte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes und Drohung in einem früheren Fall, als sie drohte, ihm den Penis abzuschneiden. Bestraft werden solle die Frau mit einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und einer Geldstrafe.

Der Verteidiger plädierte für eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und Drohung. Angemessen seien maximal fünf Jahre Freiheitsstrafe. Staatsanwältin und Anwalt finden ein Aufschieben der Strafe zugunsten einer stationären Massnahme aber als angebracht.

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