Ein Urner Barbetreiber steht ab heute Donnerstag zum dritten Mal vor dem Obergericht, weil er 2010 einen Killer auf seine Frau angesetzt haben soll. Der Fall muss erneut beurteilt werden, weil das Bundesgericht den Freispruch nicht akzeptiert hat.
Das Rathaus in Altdorf UR.
Das Rathaus in Altdorf UR. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau war im November 2010 auf offener Strasse durch Schüsse schwer verletzt worden.
  • Es handelte sich wohl um einen Auftragsmord.
  • Ein Barbetreiber steht deshalb am Donnerstag bereits zum dritten Mal vor Gericht.
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Nach einem turbulenten Prozess hatte das Obergericht im April 2016 den einstigen Bordellbetreiber aus Erstfeld vom Vorwurf des Mordversuchs an seiner Frau aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Frau war im November 2010 auf offener Strasse durch Schüsse schwer verletzt worden. Ein Kroate wurde 2012 vom Urner Landgericht als Auftragsschütze zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt.

Das Opfer und die Staatsanwaltschaft akzeptierten diesen Freispruch nicht und erhielten vor dem Bundesgericht Recht. Der Freispruch sei ungenügend begründet, nicht nachvollziehbar und offensichtlich unhaltbar, heisst es im Urteil des Bundesgerichts.

Das Bundesgericht wirft dem Obergericht vor, Belastendes ausgeblendet und umgekehrt Argumente herangezogen zu haben, die schlicht nicht entlastend seien. Erheblich sein dürften nur begründete Zweifel, und nicht eine unbelegte und entfernte Möglichkeit, dass sich der Fall auch anders zugetragen haben könnte.

Komplott-Theorie erledigt

Dabei geht es vor allem um die Komplott-Theorie. Der Verteidiger des Barbetreibers hatte die These vertreten, dass dessen Frau mit ihrem Freund den Anschlag auf sich inszeniert habe, um ihren Mann hinter Gitter zu bringen. Wer geschossen haben soll, blieb dabei unklar.

Der Erstfelder Barbetreiber war vom Obergericht 2016 zwar vom Vorwurf des Auftragsmords freigesprochen worden, er wurde aber wegen Gefährdung des Lebens für schuldig befunden, weil er im Januar 2010 auf einen Gast geschossen hatte, ohne diesen zu verletzten. Diese Verurteilung wurde vom Bundesgericht nicht beanstandet.

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