UBI registriert Zunahme von Beschwerden wegen Nichtveröffentlichung von Kommentaren auf SRG-Online-Foren.
Dutzende Facebook- und Twitter-Accounts: Die SRG rechtfertigt den Aufwand.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) verzeichnet eine Zunahme von Beschwerden aufgrund der Nichtveröffentlichung von Kommentaren in SRG-Online-Foren. (Symbolbild) - Nau

Eine neue Beschwerdemöglichkeit macht der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) mehr Arbeit. Dass nun auch wegen der Nichtveröffentlichung von Kommentaren auf SRG-Online-Foren Beschwerde geführt werden kann, lässt die Zahl der Fälle steigen. 2023 eröffnete die UBI 38 neue Beschwerdeverfahren, sieben mehr als 2022, wie sie am Donnerstag mitteilte.

Je zwölf dieser Verfahren betrafen TV-Ausstrahlungen und den Online-Bereich, die übrigen Radiobeiträge und sowie mehrere Medien. 31 Verfahren wurden erledigt und in drei davon Rechtsverletzungen festgestellt. Im Online-Bereich ging es um Redaktionelles oder auch den Umgang mit Online-Kommentaren – dafür ist laut Bundesgericht die UBI zuständig. Im Rahmen zweier Verfahren hiess die UBI sieben Beschwerden eines Nutzers von SRF-Kommentarspalten gut.

Themen der Beschwerden

Die Nichtveröffentlichung der Kommentare verletzte die Meinungsäusserungsfreiheit. Die formelle Hürde für solche Kommentar-Beschwerden sei sehr tief, weil es sich um Individualbeschwerden handle, die nicht von mehreren Personen unterschrieben werden müssten, heisst es im Jahresbericht der UBI. Die Beschwerden seien bisher mehrheitlich gutgeheissen worden. 2023 hätten die Falleingänge spürbar zugenommen.

Gegenstand der neuen Beschwerden waren fast nur Veröffentlichungen in SRG-Programmen. In einem Fall war ein regionales Privatradio betroffen. Meist wurden Nachrichten- und Informationssendungen gerügt, unter anderem zu den nationalen Wahlen im Herbst 2023 und zu Abstimmungen, etwa über das Klimaschutz-Gesetz.

Aber auch innenpolitischen Themen wie zum Beispiel Organspende sowie Konflikte im Ausland sowie Verkehrs-, Klima-, Energie- und Gesundheitsfragen standen im Zentrum der beanstandeten Publikationen. Die Entscheide der UBI können vor dem Bundesgericht angefochten werden.

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