Eine Kontrolle brachte das Leid der Tiere ans Licht: Ein Bauer aus Untertoggenburg hielt zu viele Schweine auf engstem Raum. Nun wurde er bestraft.
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Schweine in einem Tiertransporter. (Symbolbild) - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bauer in der Region Untertoggenburg vernachlässigt seine Säuli in drei Ställen.
  • Zwei tote Schweine wurden von ihren Artgenossen aufgefressen.
  • Der Landwirt wurde bereits wegen ähnlicher Vergehen bestraft.
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Ein 33-jähriger Bauer aus der Region Untertoggenburg wurde von der Staatsanwaltschaft St.Gallen verurteilt.

Der Grund: Er hat seine Schweine vernachlässigt und sie in überfüllten Ställen gehalten.

Unangemeldete Kontrollen durch das kantonale Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen brachten das Leid der Tiere ans Licht.

In den drei Betrieben des Landwirts bot sich den Beamten ein erschreckendes Bild: Verletzte Schweine, die nicht mehr aufstehen konnten, tote Tiere und abgebissene Schwänze waren nur einige der grausamen Entdeckungen.

Der Bauer hatte wissentlich mehr Tiere in seinen Ställen untergebracht als erlaubt.

Er gab die Gewichte seiner Schweine im Computersystem niedriger an als sie tatsächlich waren, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Homöopathie statt Medikamente für verletzte Tiere

Anstatt einen Tierarzt zu rufen, versuchte der Bauer, seine verletzten Schweine mit homöopathischen Mitteln selbst zu behandeln.

Fünf schwer leidende Tiere mussten vom Kantonstierarzt vor Ort eingeschläfert werden.

Auch gegen Sonnenbrand schützte er seine Tiere nicht ausreichend. Viele der Schweine hatten Verbrennungen auf der Haut und Verkrustungen an den Ohren.

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Schweine in einem Stall. (Symbolbild) - Keystone

Dies ist nicht das erste Mal, dass der Landwirt wegen solcher Zustände verurteilt wurde. Trotz vorheriger Strafen hat sich die Tierhaltung in seinen Betrieben nicht verbessert, so die Staatsanwaltschaft.

Die Strafe für den Landwirt beträgt 16'200 Franken und eine Busse von 1500 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten tragen.

Kantonstierarztamt führt jährlich hunderte Kontrollen durch

Der St.Galler Kantonstierarzt Albert Fritsche erklärt, dass sein Amt jedes Jahr hunderte unangemeldete Kontrollen durchführt.

«Gemäss Jahresbericht 2022 haben wir im Nutztierbereich 363, im Heimtierbereich 452 unangemeldete Kontrollen durchgeführt. Auch 2023 sind die Kontrollzahlen im ähnlichen Bereich», sagt er zum «Tagblatt».

Fritsche betont auch, dass ein Tierhalteverbot zwar möglich ist, aber nicht immer zielführend sei: «Eine strafrechtliche Verurteilung hat nicht unbedingt ein Tierhalteverbot zur Folge», erklärt er.

Der Strafbefehl gegen den Bauer ist noch nicht rechtskräftig.

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