Unispital Basel operiert falsche Patientin
Eine junge Frau wurde fälschlich wegen Krebs operiert – mit möglichen Spätfolgen für künftige Schwangerschaften.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Unispital Basel wurde Sarah Miesch wegen vertauschter Proben unnötig operiert.
- Die OP erhöht nun ihr Risiko für eine Frühgeburt.
- Die Versicherung bot zunächst nur 1000 Franken, später 4000 Franken plus Folgekosten.
Am Unispital Basel ist es im Herbst 2024 zu einem schweren Fehler gekommen: Wegen vertauschter Laborproben wurde die 32-jährige Sarah Miesch unnötig am Gebärmutterhals operiert.
Vor der Operation hatte das Spitallabor fälschlich Krebszellen diagnostiziert, wie SRF berichtet. Der Eingriff verlief zwar komplikationslos. Jedoch erfuhr Miesch zwei Monate später, dass ihre Gewebeprobe mit jener einer anderen Patientin verwechselt worden war.
Die Folgen sind gravierend: Durch die Verkürzung des Gebärmutterhalses steigt bei ihr nun das Risiko einer Frühgeburt.
Patientin fordert Schadenersatz – erstes Angebot «lächerlich»
Der Patientenrechtsanwalt Martin Lutz spricht von einer klaren Verletzung der Sorgfaltspflicht und sieht einen Anspruch auf Schadenersatz.
Zunächst bot die Haftpflichtversicherung des Spitals, die Helvetia, der Patientin lediglich 1000 Franken an – ein Betrag, den Miesch als «lächerlich» zurückwies.
Nachdem der «Kassensturz» den Fall aufgriff, erhöhte die Versicherung das Angebot auf 4000 Franken und sicherte zusätzlich die Übernahme von Kosten für eine mögliche Frühgeburt zu. Miesch akzeptierte die Lösung.
«Moment der Unklarheit»: Spital räumt Fehler ein
Laborleiter Alexandar Tzankov räumte den Fehler ein: Beim Umfüllen der Gewebeprobe sei die Identifikationsnummer für wenige Sekunden nicht eindeutig gewesen – ein Moment, in dem bei mehreren Proben Verwechslungen passieren könnten.
Laut Tzankov habe es in den letzten zehn Jahren jedoch keinen vergleichbaren Vorfall gegeben, obwohl jährlich Hunderttausende Proben untersucht würden.
Für Sarah Miesch bleibt der Eingriff ein einschneidendes Erlebnis – auch wenn der finanzielle Schaden nun teilweise kompensiert wurde.