Stadt Basel

Unispital Basel operiert falsche Patientin

Redaktion
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Basel,

Eine junge Frau wurde fälschlich wegen Krebs operiert – mit möglichen Spätfolgen für künftige Schwangerschaften.

Spital
Sarah Miesch wurde Opfer einer fatalen Verwechslung am Unispital Basel. - Screenshot SRF

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Unispital Basel wurde Sarah Miesch wegen vertauschter Proben unnötig operiert.
  • Die OP erhöht nun ihr Risiko für eine Frühgeburt.
  • Die Versicherung bot zunächst nur 1000 Franken, später 4000 Franken plus Folgekosten.

Am Unispital Basel ist es im Herbst 2024 zu einem schweren Fehler gekommen: Wegen vertauschter Laborproben wurde die 32-jährige Sarah Miesch unnötig am Gebärmutterhals operiert.

Vor der Operation hatte das Spitallabor fälschlich Krebszellen diagnostiziert, wie SRF berichtet. Der Eingriff verlief zwar komplikationslos. Jedoch erfuhr Miesch zwei Monate später, dass ihre Gewebeprobe mit jener einer anderen Patientin verwechselt worden war.

Die Folgen sind gravierend: Durch die Verkürzung des Gebärmutterhalses steigt bei ihr nun das Risiko einer Frühgeburt.

Patientin fordert Schadenersatz – erstes Angebot «lächerlich»

Der Patientenrechtsanwalt Martin Lutz spricht von einer klaren Verletzung der Sorgfaltspflicht und sieht einen Anspruch auf Schadenersatz.

Zunächst bot die Haftpflichtversicherung des Spitals, die Helvetia, der Patientin lediglich 1000 Franken an – ein Betrag, den Miesch als «lächerlich» zurückwies.

Nachdem der «Kassensturz» den Fall aufgriff, erhöhte die Versicherung das Angebot auf 4000 Franken und sicherte zusätzlich die Übernahme von Kosten für eine mögliche Frühgeburt zu. Miesch akzeptierte die Lösung.

«Moment der Unklarheit»: Spital räumt Fehler ein

Laborleiter Alexandar Tzankov räumte den Fehler ein: Beim Umfüllen der Gewebeprobe sei die Identifikationsnummer für wenige Sekunden nicht eindeutig gewesen – ein Moment, in dem bei mehreren Proben Verwechslungen passieren könnten.

Hattest du schon mal eine Operation?

Laut Tzankov habe es in den letzten zehn Jahren jedoch keinen vergleichbaren Vorfall gegeben, obwohl jährlich Hunderttausende Proben untersucht würden.

Für Sarah Miesch bleibt der Eingriff ein einschneidendes Erlebnis – auch wenn der finanzielle Schaden nun teilweise kompensiert wurde.

Kommentare

User #6054 (nicht angemeldet)

In solch einem gravierenden Fall hätten Spital/Versicherer min. 400'000 CHF zahlen müssen! In den USA wären sie so hart dran genommen worden, dass wahrscheinlich nicht einmal 100 Mio. gereicht hätten.

User #5269 (nicht angemeldet)

Fehler im medizinischen Bereich, ob Fehldiagnosen/Behandlungen, misslungene/falsche OP's usw. sind keine Ausnahmen. Das Mindeste, was man tun kann und muss, ist eine kostenlose Korrektur, wo es möglich ist und/oder eine angemessene finanzielke Entschädigung. Schlimm ist, wie sich viele Ärzte vor der Verantwortung drücken nach dem Motto: "keine Krähe hackt der Anderen ein Auge aus". Auch die Versicherungen sind darauf aus, möglichst geringe Wiedergutmachungsleistungen zu erbringen. Den körperlich und seelisch zerstörten Patienten steht ein Kampf mit meist ungleichen finanziellen Mitteln und Möglichkeiten bevor. Ein allseits menschenverachtendes Vorgehen, das die Würde der Betroffenen missachtet.

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