Uni Basel droht mit Gebührenerhöhung bei Studienverzögerung
An der Uni Basel kann ein langes Bachelor-Studium doppelt so teuer werden. Wer eine Vereinbarung trifft und einhält, bleibt verschont.

Wer seinen Bachelor-Studiengang nicht innert fünf Jahren abschliesst, muss an der Uni Basel unter Umständen die doppelte Semestergebühr bezahlen. Studierende können diese Sanktion aber vermeiden, wenn sie mit der Uni eine Vereinbarung abschliessen und diese einhalten.
Wer keine Vereinbarung abschliesst, bezahlt ab dem 13. Semester doppelt so viel, wie die Universität am Montag in einer Medienmitteilung festhielt. Das wären 1700 statt der jetzigen 850 Franken pro Semester.
Die Uni lädt Bachelorstudierende, die schon länger als fünf Jahre eingeschrieben sind, künftig zu einer persönlichen Beratung ein. Dabei soll der Studienabschluss unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation geplant und schriftlich festgehalten werden.
Eine Verdoppelung der Gebühren droht erst dann, wenn nach dem vereinbarten Zeitpunkt noch immer kein Abschluss vorliegt.
Vereinbarter Zeitpunkt entscheidet über Gebührenerhöhung
Die Massnahme wird ab dem Frühjahrssemester 2026 mit einer zweijährigen Übergangsphase umgesetzt. Eine erste Verdoppelung der Studiengebühr würde somit frühestens im Frühjahrssemester 2028 anfallen.
Für ein Bachelorstudium braucht es mindestens drei Jahre. Aus unterschiedlichen Gründen wie etwa Arbeit neben dem Studium, familiäre Verpflichtungen, Wiederholung von Prüfungen und Studiengangwechsel dauert es aber oft länger.
Der Uni sei es daher wichtig, diese Flexibilität zu ermöglichen, gleichzeitig aber auch dafür zu sorgen, dass Studierende ihren Abschluss nicht allzu lange hinauszögern, heisst es im Communiqué.
Flexibilität versus zügiger Studienabschluss
Basel orientiert sich dabei an anderen Schweizer Unis, die eine Verdoppelung der Gebühren nach langer Studienzeit kennen. An der Universität Bern beispielsweise betragen die regulären Gebühren 750 Franken, ab dem 13. Semester ohne Erlangen eines Abschlusses 1500 Franken.
In Härtefällen kann die Erhöhung aber ganz oder teilweise erlassen werden, wie es auf der Website der Uni Bern heisst.