Unbekannte zerstören Biberdamm in Riniken AG
In Riniken AG wurde ein Biberdamm «mutwillig beschädigt». Die Gemeinde bittet um Hinweise. Dem Übeltäter droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Aargau ist ein Biberdamm zerstört worden.
- «Wir haben dafür keinerlei Verständnis», heisst es bei der Gemeinde.
- Für den Biberbeauftragten ist derweil nicht klar, ob wirklich ein Mensch schuld ist.
Die harte Arbeit eines Bibers in Riniken AG ist zunichtegemacht worden.
Der Biberdamm in der Nähe des alten Klärwerks wurde «mutwillig beschädigt», wie die Gemeinde in ihrem Mitteilungsblatt schreibt.
Die Gemeinde appelliert an die Bevölkerung, sich mit sachdienlichen Hinweisen zu melden. Und erinnern daran, «dass Eingriffe in Biberbauten gesetzlich verboten sind und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können».
Der interimistische, also vorübergehende Gemeindeschreiber Daniel Sonderegger, stellt gegenüber der «Aargauer Zeitung» (Bezahl-Artikel) klar: «Wir haben dafür keinerlei Verständnis, zumal der Biber eine geschützte Tierart ist und seine Bauten entsprechend respektiert werden müssen.»
Ein Biberbeauftragter des Kantons Aargau hat sich vor Ort umgesehen. Er habe jedoch nicht abschliessend klären können, ob tatsächlich ein Mensch den Biberdamm zerstört hat.
Christian Tesini, Fachspezialist Jagd und Fischerei beim kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt, sagt zur Zeitung: «Es kann auch sein, dass mit erhöhtem Abfluss der Damm abgetragen wurde.» Dies habe man beim Biberdamm im benachbarten Rüfenach AG schon mehrmals beobachtet.
Fest steht jedoch: Ein anderes Tier kommt als Übeltäter nicht infrage. «Da fehlt es an Kraft und einem Grund dazu», so Tesini.
Es droht bis zu ein Jahr Gefängnis
Dass Biberdämme mutwillig zerstört werden, «kommt sicher vor», sagt er. «Aber in den meisten Fällen bekommen wir das vermutlich gar nicht mit.»
Hintergrund sei oft, dass Menschen Schäden verhindern wollen. Oder erreichen wollen, dass sich das pelzige Tier gar nicht erst in einem Gewässerabschnitt etabliert.
Wer einen Biberdamm mutwillig zerstört oder schwer beschädigt, müsse mit einer Geldstrafe rechnen. Oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Noch konnte der Schuldige im Fall der Biberdamm-Zerstörung nicht gefunden werden.
Gemeindeschreiber Sonderegger zufolge hat die Gemeinde noch keine sachdienlichen Hinweise erhalten. Sollten noch entsprechende Hinweise eingehen, werde man diese sorgfältig prüfen und bei Bedarf an die zuständigen Stellen weiterleiten.
Biber wird wohl neuen Damm bauen
Immerhin: «Es ist zu erwarten, dass der Biber den Damm selbständig wieder instand setzen wird», schreibt die Gemeinde im Mitteilungsblatt.
Er bleibt im Winter nämlich aktiv. «Sobald der Eingang des Baus nicht mehr unter Wasser liegt, sind die Biber weniger gut geschützt», erklärt Fachspezialist Tesini. «Nicht nur von Fressfeinden, sondern auch vor der Aussentemperatur.»












