Umwandlung der Industriellen Betriebe Interlaken verzögert sich
Die Industriellen Betriebe Interlaken (IBI) können einstweilen nicht in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden, obwohl das Volk in Interlaken und Matten dies so beschlossen hat.

Grund ist ein Rechtsstreit. Noch immer ist eine Beschwerde gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung Matten hängig, wie der Interlakner Gemeinderat am Montag mitteilte. Ursprünglich sollte das Gemeindeunternehmen per 1. Januar 2019 in eine AG angewendet werden.
Weil sich die Umwandlung verzögert, gelten vorderhand die bisherigen Bestimmungen. Der Gemeinderat Interlaken schliesst aber nicht aus, dass die Aktiengesellschaft noch rückwirkend auf Anfang 2019 gegründet werden kann.
Der Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli hatte die Beschwerde in erster Instanz abgelehnt. Er kam zum Schluss, dass die sechs beschwerdeführenden Bürger ihre Kritik an den Behörden an der Gemeindeversammlung hätten äussern müssen.
Mattens Bürger sagten am 7. Juni Ja zur Umwandlung der IBI in eine Aktiengesellschaft. Im September folgte die Zustimmung der Interlakner Stimmberechtigten an der Urne. Die IBI sind heute eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt, welche mehrere Gemeinden mit Elektrizität, Gas und Wasser versorgt.