Wird die Banknotenserie geändert, so hat man 20 Jahre Zeit, die alten in neue einzutauschen. Die Kommission des Ständerats will daran nichts ändern.
Eine 500-Franken-Banknote der sechsten Banknotenserie, eine 200-Franken-Banknote der achten Banknotenserie und eine der neunten Banknotenserie.
Eine 500-Franken-Banknote der sechsten Banknotenserie, eine 200-Franken-Banknote der achten Banknotenserie und eine der neunten Banknotenserie. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat will die Umtauschfrist für alte Banknoten beibehalten.
  • Der Bundesrat hatte zuvor die Frist als nicht mehr zeitgemäss befunden.

Alte Banknoten sollen auch in Zukunft nicht unbefristet eingetauscht werden können. Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) beantragt ihrem Rat, an der geltenden Umtauschfrist von 20 Jahren nach dem Rückruf festzuhalten.

Das hat die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen beschlossen, wie die Parlamentsdienste heute Mittwoch mitteilten. Der Bundesrat schlägt vor, dass alte Banknoten künftig unbefristet eingetauscht werden können.

Gelten soll das ab der 6. Serie, die ab 1976 in Umlauf gebracht wurde. Die 100-Franken-Note ziert ein Porträt des Architekten Francesco Borromini. Von der Serie sind noch Noten im Wert von über 1 Milliarde Franken im Umlauf. Die Umtauschfrist läuft im Mai 2020 aus.

Geld für Bund und Kantone

Bisher zahlte die Nationalbank den Gegenwert der nicht umgetauschten Noten in den schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (Fondssuisse) ein.

Geht es nach der Ständeratskommission, soll künftig nicht mehr der gesamte Gegenwert, sondern nur noch ein Fünftel davon an den Fonds gehen. Der Rest soll zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone gehen.

Aus Sicht des Bundesrates ist die Umtauschfrist nicht mehr zeitgemäss. Die Lebenserwartung sei gestiegen, die Mobilität der Bevölkerung habe zugenommen, argumentiert die Regierung. Die Aufhebung der Umtauschfrist würde verhindern, dass jemand plötzlich wertlos gewordene Banknoten besitze.

Keine Frist für Euro und Dollar

Bedenken, dass die Aufhebung der Umtauschfrist das Kriminalitätsrisiko erhöhe, teilt der Bundesrat nicht. Die Noten könnten weiterhin sechs Monate nach dem Rückruf nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden. Umgetauscht werden müssten sie an einem Schalter der der Schweizerischen Nationalbank, die deren Echtheit und Herkunft prüfe.

Auch die Befürchtung, dass der Fondssuisse nicht mehr ausreichend finanziert würde, hält der Bundesrat für unbegründet. Dieser könne künftige Aktivitäten aus seinen Kapitalerträgen decken, schrieb er.

In seiner Botschaft ans Parlament erinnert der Bundesrat auch daran, dass Banknoten der international bedeutsamen und weltweit gehandelten Währungen zeitlich unbeschränkt umgetauscht werden können. Das gilt insbesondere für den Euro, den US-Dollar und das britische Pfund.

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