Hierzulande gibt es über 400 Kameras für die automatisierte Fahrzeugerkennung. Das System soll nun mit dem Schengener Informationssystem verknüpft werden.
Schweizer Autobahn
Durch die automatisierte Fahrzeugerkennung können beispielsweise Verstösse gegen die Verkehrsregeln belangt werden. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Über 400 Kameras überwachen den Verkehr auf Schweizer Strassen.
  • Die Kameras erkennen das Autokennzeichen und die Insassen hochpräzise.
  • Nun soll das System mit dem Schengener Informationssystem verknüpft werden.
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In der Schweiz haben zahlreiche Kantone automatische Fahrzeugerkennungs- und Verkehrsüberwachungssysteme (AFV) eingeführt. Die intelligenten Kameras unterstützen die Polizei bei ihrer Arbeit.

Der Bund, respektive das Grenzwachtkorps (GWK), fördert das System. Aktuell hat er über 400 Kameras in Betrieb, wie die «NZZ» berichtet. 2014 waren es lediglich 200, 2019 schon 300 Stück. Laut dem Bundesrat sind «an wenigen Standorten» weitere Kameras geplant.

Hochpräzise Sensoren erkennen sogar Insassen

Die Kameras des AFV sind mit hochpräzisen Sensoren ausgestattet. Sie können Autokennzeichen innert Sekundenbruchteilen scannen. Die Informationen werden dann automatisch mit Datenbanken abgeglichen. Durch die Kameras können auch das Fahrzeug selbst, sowie alle Insassinnen und Insassen erkennt werden.

Das AFV werde beim Grenzwachtkorps als taktisches Mittel genutzt, so der Bundesrat. Es erlaube «eine effiziente und ressourcenschonende Überwachung des Verkehrs an neuralgischen Punkten».

Überwachungskamera
In der Schweiz sind mehr als 400 Kameras für die automatisierte Fahrzeugerkennung in Betrieb. (Symbolbild)
Schweizer Autobahn
Die Kameras können Fahrzeug, Kennzeichen und Insassen erkennen und identifizieren. (Symbolbild)
Überwachungskamera
Das System soll nun mit dem Schengener Informationssystem verknüpft werden. (Symbolbild)

Doch das System löst auch Befürchtungen aus. In einigen Fällen haben Gerichte in den vergangenen Jahren die Kantone sogar zurückgepfiffen.

Das Bundesgericht hat unter anderem aber auch in einigen Fällen Gesetze zum Einsatz von AFV aufgehoben. Dies, weil sie zu unbestimmt waren.

In einem Entscheid heisst es: Das System ermögliche «die massenhafte und praktisch unbegrenzte Erhebung und Auswertung von Daten.» Die höchsten Richter sprachen sogar von einem «schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung».

Gesetze müssen angepasst werden

Damit die Möglichkeiten des AFV genutzt werden können, wurden in vielen Kantonen die Polizeigesetze angepasst und präzisiert. Auch in Zukunft werden noch Änderungen gemacht werden müssen.

Der Bundesrat strebt sogar eine Gesetzesänderung an. Für eine Verknüpfung des AFV des Grenzwachtkorps mit dem Schengener Informationssystem (SIS) fehle aktuell die gesetzliche Grundlage. Die Schaffung dieser Grundlage wird nun erneut geprüft.

Was halten Sie von der automatisierten Fahrzeug- und Verkehrsüberwachung per Kamera?

Das SIS ist eine Datenbank für polizeiliche Fahndungen und dazugehörige Informationen. Sie ist europaweit zugänglich.

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