Seit Dezember 2021 setzt die Kantonspolizei Bern drei stationäre Anlagen für automatisierte Fahrzeugfahndungen ein. Der Pilotbetrieb ist jetzt abgeschlossen.
Überwachungskameras
Zwei Überwachungskameras. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Dezember 2021 setzt die Kantonspolizei Systeme zur automatisierten Erkennung ein.
  • Gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse werden 20 weitere stationäre Anlagen beschafft.
  • Die Anwendungsbereiche werden datenschutzkonform durchgeführt.

Seit Dezember 2021 setzt die Kantonspolizei Bern im Rahmen eines Pilotversuchs drei fixe Systeme zur gezielten und automatisierten Erkennung von Fahrzeugkontrollschildern ein. Dieser Pilotbetrieb ist inzwischen abgeschlossen und wird gestützt auf die aktuell geltenden Bestimmungen des Polizeigesetzes in eine definitive Lösung überführt.

Die Erfahrungen aus dem eineinhalb Jahre dauernden Pilotbetrieb haben gezeigt, dass rasche Erkenntnisse über den Verbleib von zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugen gewonnen und entsprechend schnell reagiert werden kann. So wurden monatlich rund 150 Übereinstimmungen, insbesondere mit Ausschreibungen im Fahndungssystem des Bundes (Ripol), verzeichnet und dabei mehrere Ermittlungserfolge in verschiedenen Deliktsbereichen, unter anderem bei Fahrzeugdiebstählen, erzielt.

Fahndungsaufträge und auf die Suche nach vermissten Personen

Gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse werden 20 weitere stationäre Anlagen beschafft und ab Mitte Juni bis Ende Dezember 2023 im ganzen Kanton Bern in Betrieb genommen. Der Einsatz der künftig insgesamt 23 stationären Anlagen und der bereits vorhandenen sieben mobilen Systeme, welche grösstenteils in Dienstfahrzeugen verbaut sind, ist auf konkrete Fahndungsaufträge und auf die Suche nach vermissten Personen im ganzen Kantonsgebiet beschränkt und stützt sich auf die aktuell geltenden gesetzlichen Grundlagen.

Abgleich mit Kontrollschildern

Der Anwendungsbereich für konkrete Fahndungsaufträge beschränkt sich auf Delikte, die in Zusammenhang mit einer Straftat gemäss Art. 269, Abs. 2, der Strafprozessordnung (StPO), gebracht werden können. Desweitern gehört auch der Abgleich mit Kontrollschildern dazu, deren Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter der Führerausweis entzogen oder verweigert worden ist und der Verdacht besteht, dass sie trotzdem ein Fahrzeug lenken.

Brand in Wichtrach BE
Die Kantonspolizei Bern im Einsatz (Symbolbild) - Keystone

Auch wurden im Rahmen des Pilotbetriebs und des geplanten Ausbaus die Aspekte des Bundesgerichtsentscheides zum Polizeigesetz des Kantons Solothurn analysiert und berücksichtigt. Eine permanente Video- bzw. Verkehrsüberwachung oder Geschwindigkeitskontrollen sind nicht Teil des Anwendungsbereichs.

Datenschutzbeauftragte konsultiert

Eine Datenerfassung findet ausschliesslich dann statt, wenn ein erkanntes Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist. Bereits im Vorfeld des Pilotversuchs wurde der Datenschutzbeauftragte des Kantons Bern für eine Überprüfung der datenschutzrechtlichen Konformität konsultiert.

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