Gericht

«TX Group»: Namensstreit zwischen zwei Schweizer Firmen

Keystone-SDA
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Stadt St. Gallen,

Eine St. Galler und eine Zürcher Firma beanspruchen den Namen «TX Group» für sich. Der Namensstreit wird nun vor Gericht ausgetragen.

TX Group Renovero
Die TX Group. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In St. Gallen und Zürich sicherten sich zwei Firmen den Namen «TX Group».
  • Deswegen zieht die Rapperswiler Firma die Zürcher Mediengruppe TX Group vor Gericht.
  • Grund: Der Solarfliesen-Hersteller hat den Namen einen Tag früher eintragen lassen.

Zwei Firmen haben sich den Namen «TX Group» in jeweils verschiedenen Kantonen gesichert.

Ein Solarfliesen-Hersteller zieht die Zürcher Mediengruppe TX Group in einem Namensstreit vor das Bundesverwaltungsgericht. Die Rapperswiler Firma, die Solarfliesen produziert und vertreibt, hatte den denselben Firmennamen nur einen Tag vor dem Zürcher Medienbetrieb im Handelsregister eintragen lassen. Sie beansprucht die Bezeichnung für sich.

Die Rapperswiler Firma liess den Namen TX Group am 19. Dezember 2019 beim Handelsregisteramt St. Gallen neu eintragen. Einen Tag später geschah das gleiche beim Handelsregisteramt in Zürich.

Damalige Tamedia änderte Bezeichnung

In diesem Fall war es die frühere Tamedia, die an der ausserordentlichen Generalversammlung ihre Bezeichnung geändert hatte. Dies geht aus dem Sachverhalt zu einer öffentlichen Parteiverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 19. September hervor.

Die damalige Tamedia hatte ihre geplante Namensänderung Ende November mit einer Medienmitteilung bekannt gegeben. Das Zürcher und St. Galler Handelsregisteramt wussten dennoch nichts von der praktisch gleichzeitigen Eintragung des Namens TX Group. Die Bezeichnung meldeten beide Behörden dem eidgenössischen Amt für das Handelsregister in Bern weiter.

TX Group Rapperswil SG
Der Solarfliesenbetreiber TX Group in Rapperswil SG. - Screenshot SRF

Mitte März vergangenen Jahres machte die Rapperswiler Firma in Bern geltend, der Name TX Group stehe nur ihr zu. Das Amt für das Handelsregister solle deshalb dafür sorgen, dass der rechtmässige Zustand wieder hergestellt werde oder es soll eine anfechtbare Verfügung ausstellen.

Wie es weiter im Sachverhalt heisst, trat das Amt nicht auf das Gesuch ein, weil es sich nicht für zuständig hielt. Es begründete seinen Entscheid damit, dass es keine Änderungen im Zürcher Handelsregister vornehmen könne. Die Rapperswiler TX Group ist deshalb ans Bundesverwaltungsgericht gelangt.

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