Die Türkei hat drei mutmassliche Schweizer IS-Anhänger zurück in die Schweiz gebracht. Die Bundesanwaltschaft hat nun Ermittlungen aufgenommen.
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Insassen sitzen im Gefängnis im nordsyrischen Al-Hasaka. Viele der Gefangenen sind mutmassliche IS-Anhänger. - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrere gefangene IS-Anhänger wurden von der Türkei in die Schweiz zurückgebracht.
  • Nun hat die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die drei Personen eröffnet.
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Eine aus drei Personen bestehende Schweizer Familie ist am Donnerstag von der Türkei in die Schweiz zurückgebracht worden. Die Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren wegen mutmasslichen Verstosses gegen das IS-Gesetz eröffnet.

Die Ausweisung aus der Türkei sei auf Grund von fremdenpolizeilichen Massnahmen erfolgt, präzisierte die Bundesanwaltschaft (BA) am Freitag. Die Familie hatte sich in der Türkei niedergelassen. Die drei Personen trafen am Donnerstagabend in der Schweiz ein.

IS-Verdächtige wurden nicht in Haft genommen

Nach ihrer Ankunft seien sie von Vertretern der Schweizer Sicherheitsbehörden befragt worden, teilte die BA weiter mit. In Haft genommen wurden die Personen nicht. Die BA führt aber ein Strafverfahren wegen mutmasslichen Verstosses gegen das IS-Gesetz.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Weitere Angaben machte die BA nicht. Sie will im Verlauf der nächsten Woche allenfalls erneut informieren.

Islamischer Staat
Ein Konvoi von Kämpfern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) auf dem Weg von ihrer damaligen «Hauptstadt» Rakka in Syrien in den Irak (Aufnahme von 2014). (Symbolbild) - SDA

Die BA betont nochmals, dass sich die Personen nicht im Kriegsgebiet des Islamischen Staates (IS) aufgehalten haben. Das heisst weder in Syrien noch im Irak. Es handle sich damit nicht um IS-Rückkehrer.

Bundesrat will IS-Reisende vor Ort vor Gericht stellen

In der Schweiz laufen rund 60 bis 70 Strafverfahren gegen Terror-Sympathisanten, die etwa im Internet Propaganda für Terrororganisationen betrieben haben. Das verstösst gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Kaida» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.

Parallel dazu sind die Namen einiger IS-Kämpfer mit Schweizer Pass bekannt, die in Syrien in Haft sind. In die Schweiz zurückgebracht wurde von ihnen bisher niemand.

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Bundesrätin Karin Keller-Sutter spricht an einer Medienkonferenz. - keystone

Justizministerin Karin Keller-Sutter hat sich gegen eine aktive Rücknahme von mutmasslichen IS-Reisenden ausgesprochen. Sie und der Gesamtbundesrat wollen, dass diese Kämpfer vor Ort vor Gericht gestellt werden, weil dort die Beweisführung einfacher sei.

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