Trotz Riesen-Betrug: Sie designte die Giacometti-Briefmarke der Post
Die Designerin der neuen Sonderbriefmarke der Post wurde im Januar verurteilt, da sie einen Adeligen aus Bahrain um mindestens 325'000 Franken betrog.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Künstlerin C.G., wohnhaft im Engadin, gestaltete die neue Sonderbriefmarke der Post.
- Sie wurde im Januar wegen Betrugs an einem Mitglied der Königsfamilie Bahrains verurteilt.
- Sie hatte den Adeligen um mindestens 325'000 Franken betrogen.
Die weltbekannte Skulptur «Homme qui marche», der gehende Mann, ziert eine neue Sonderbriefmarke der Post. Sie erschien zum 125. Geburtstag des Künstlers Alberto Giacometti.
Nun sorgt die Designerin der Briefmarke für Gesprächsstoff, wie der «SonntagsBlick» berichtet. Die im Engadin wohnhafte Künstlerin und Kuratorin C.G. hat eine fragwürdige Vergangenheit.
Sie wurde Mitte Januar vom Bundesgericht wegen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs verurteilt. Gemäss dem Urteil betrog sie ein Mitglied der Königsfamilie Bahrains um mindestens 325'000 Franken.
Das Gericht verhängte zwei Jahre Freiheitsstrafe, ein Jahr davon unbedingt. Zusätzlich erhielt die deutsche Staatsbürgerin einen Landesverweis für fünf Jahre.
Kunsthaus Zürich anstatt Gefängnis
Am vergangenen Mittwoch war die Frau aber nicht etwa im Gefängnis. Stattdessen erschien sie im Kunsthaus Zürich zur Lancierung der Sonderbriefmarke der Post, schreibt die Zeitung. Zudem verrät sie am Donnerstag in der «SRF-Tagesschau», dass ihr Vater die Idee für das Briefmarken-Design hatte.
Sie betrug einen Adeligen aus Bahrain
Die Straftaten der Kuratorin sind in mehreren Gerichtsurteilen dokumentiert. Sie betrog ein Mitglied der Königsfamilie Bahrains um mindestens 325'000 Franken. Die beiden lernten sich 2016 am World Economic Forum in Davos kennen.
Laut G. entstand zwischen ihr und dem Royal eine Beziehung zwischen Freundschaft und Geschäft. Sie begleitete den Adligen auf Reisen und erledigte verschiedene Aufgaben. Dafür erhielt sie seine Kreditkartennummer für offizielle Buchungen.
Mutmassliche Ausgaben von 700'000 Franken
Die Kuratorin nutzte die Karte bald auch für private Zwecke. Zwischen März 2018 und August 2020 tätigte sie rund 1600 Transaktionen. Sie kaufte Möbel, alkoholische Getränke, Kleider und buchte Ferien. Insgesamt gab sie mutmasslich über 700'000 Franken aus.
Nach einer Strafanzeige gab G. die Vorwürfe zu. Sie behauptete, der Royal sei mit ihren Ausgaben einverstanden gewesen. Zudem hätte er ihr 20'000 Euro Lohn versprochen, den sie nie erhalten habe.
Laut Bundesgericht habe sie geglaubt, «ein Leben in Luxus würde ihr zustehen».
Urteil durch Bündner Obergericht und Bundesgericht
Die Gerichte sahen das anders. Sowohl das Bündner Obergericht als auch das Bundesgericht verurteilten sie. Sie zahlte ihre Schulden teilweise zurück.
G.s Anwältin Claudia Nievergelt kritisiert das Verfahren. Sie bemängelt, dass der Privatkläger aus Bahrain nicht persönlich teilnahm. Er wurde zweimal vorgeladen, erschien aber nicht vor Gericht.
Nach dem Bundesgerichtsurteil geht die Akte zurück an die kantonalen Vollzugsbehörden. Diese räumen G. eine Frist ein, um ihre Strafe anzutreten. Das erklärt, warum sie noch öffentlich auftreten konnte.













