Eine Syrerin erlitt bei der Überführung nach Italien eine Totgeburt. Die Anklage fordert nun eine härtere Strafe für den Grenzwächter, als im ersten Urteil.
Im Fall der Totgeburt einer Syrerin steht der Grenzwächter erneut vor Gericht. - Nau
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Fall der Syrerin, die im 2014 ihr Kind verloren hat, werden härtere Strafen gefordert.
  • Die Verteidigung plädiert derweil auf einen Freispruch.

Mit dem ersten Urteil im Dezember 2017 waren sowohl Ankläger- wie Angeklagtenseite unzufrieden. Im Fall einer Syrerin, die 2014 bei der Rückführung nach Italien ihr Kind im siebten Monat tot geboren hatte, haben deshalb beide Seiten Berufung eingelegt. Die Gründe dafür sind jedoch unterschiedlich.

Vor dem Zürcher Militär-Appelationsgericht forderten die Zivilkläger um die syrische Mutter heute Montag eine Verurteilung wegen vorsätzlichen Tötung. Die Verteidigung, die ebenfalls ans Militärgericht appelliert hatte, will einen Freispruch für den Grenzwächter. Sie kann die Rechtswidrigkeit des Handelns nicht nachvollziehen. Dina Raewel, die Anwältin der Opferfamilie, fordert eine unbedingte Gefängnisstrafe. «Man hat bei der Anhörung gemerkt, wie es meiner Mandantin immer noch zusetzt», so Raewel.

Befragung der Involvierten

Bei der Anhörung wurde zuerst die Syrerin und anschliessend der Feldweibel befragt. Brisant: Der ehemalige Feldweibel des Grenzwachtkorps verweist mehrmals auf die fehlenden Kompetenzen des Grenzwachtkorps bei der Rückführung der Geflüchteten: «Es war unprofessionell und die Züge waren überfüllt», so der Angeklagte.

In erster Instanz war der heute 58-Jährige wegen versuchten eventualvorsätzlichen Schwangerschaftsabbruchs sowie der einfachen Körperverletzung mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten bestraft worden. Er erhielt er zudem eine ebenfalls bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 150 Franken.

Medizinische Hilfe verwehrt

Die Syrerin war 2014 aus der Schweiz nach Italien zurückgeführt worden. Als sie in Brig auf den Zug warten musste, hat der Feldweibel und Einsatzleiter der Schwangeren medizinische Hilfe verwehrt. Schon vor der Ankunft in Brig hatte diese über Schmerzen und Blutungen geklagt. Erst als die Frau zum ankommenden Zug getragen werden musste, erkannte der Einsatzleiter den Ernst der Lage. Statt einen Arzt zu holen verfrachtete er die Frau in den Zug nach Domodossola verladen. Dort gebar sie ihr Kind schliesslich tot.

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