Wer mit dem Töffli fährt, kann ab 2019 auch nur einen Fahrradhelm tragen. Und neue Fahrzeuge können schneller zugelassen werden.
Töffli Mofa
Mehrere Mofa-Fahrer. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat revidiert die Fahrzeugvorschriften für Töffli und E-Bike.
  • Neue Fahrzeuge können schneller zugelassen werden.

Fahrerinnen und -fahrer herkömmlicher Töffli können künftig wählen, ob sie einen Motorrad- oder einen Velohelm tragen wollen. Damit werden die Töffli gleich behandelt wie die schnellen E-Bikes.

Der Bundesrat hat heute Mittwoch verschiedene Fahrzeugvorschriften revidiert. Damit würden die Anforderungen an Strassenfahrzeuge den neusten Sicherheits- und Umweltstandards angepasst und nicht zuletzt auch Handelshemmnisse gegenüber der EU vermieden, heisst es in einer Mitteilung.

Neue Fahrzeuge, die über einen elektronischen Nachweis für eine EU-Genehmigung verfügen, sollen ohne Vorführen beim Strassenverkehrsamt zum Verkehr zugelassen werden können. Die dafür notwendige, auf das EU-Datenformat aufbauende Informatiklösung werde vorbereitet, schreibt die Regierung.

Weitere Gesetzesänderungen

Auch für Schweizer Transporteure gibt es Änderungen. Zeitgleich zur EU werden die neuen digitalen Fahrtschreiber eingeführt. Die Polizei erhält dadurch die Möglichkeit, für die Triage bei Verkehrskontrollen gewisse Fahrtschreiberdaten via Funkverbindung abzufragen. Lastwagen und Reisecars, die ab dem 15. Juni 2019 neu zum Verkehr zugelassen werden, müssen zwingend mit dem neuen Fahrtschreiber ausgerüstet sein.

Weitere Änderungen betreffen die Anpassung der Traktor-Vorschriften an EU-Recht, neue Abgasvorschriften für Arbeitsfahrzeuge und Traktoren oder eine neue Regelung für Ambulanzfahrzeuge. Letztere sollen auf dringlichen Fahrten bei Nacht das Blaulicht ohne Wechselklanghorn verwenden dürfen, solange sie nicht wesentlich von den Verkehrsregeln abweichen. Dies verbessert laut dem Bundesrat die Nachtruhe.

Die meisten neuen Regeln treten im Laufe des Jahres 2019 in Kraft. Die vereinfachte Verkehrszulassung von Neufahrzeugen kann erst später eingeführt werden, da das elektronische Datenformat der EU erst 2020 vorliegt.

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