Die Thurgauer Regierung plant eine Gesetzesänderung zur Förderung der Innovationsfähigkeit von Unternehmen.
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Das Thurgauer Regierungsgebäude in Frauenfeld. - Keystone
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Die Thurgauer Regierung beabsichtigt, die Innovationsfähigkeit von Unternehmen gezielter zu fördern. Zu diesem Zweck unterbreitet die Regierung dem Parlament gemäss einer Mitteilung eine Gesetzesänderung und schlägt die Gründung einer neuen Stiftung vor. Jährlich sollen rund 1,5 Millionen Franken in die Innovationsförderung fliessen.

Die Vorschläge der Regierung gehen auf die Motion «Einrichtung eines kantonalen Fonds für Innovation und Fortschritt» zurück, wie die Staatskanzlei des Kantons Thurgau am Freitag in einer Mitteilung schrieb. Die Motion verlangte Gesetzesänderungen, um die Einrichtung eines entsprechenden Fonds zu ermöglichen.

Die Regierung unterstütze das Anliegen, hiess es in der Mitteilung weiter. Der Kanton Thurgau stehe gemäss dem kantonalen Wettbewerbsindikator der UBS von 2023 gesamthaft zwar im Mittelfeld, schrieb die Regierung in einer Botschaft. Allerdings habe der Kanton bei der Innovation lediglich den 20. Platz belegt.

Von Arbeitsmarktfonds zur Innovationsförder

Entgegen der Motion will die Regierung keinen neuen Fonds einrichten. Stattdessen will sie die Mittel zur Innovationsförderung aus dem bereits bestehenden Arbeitsmarktfonds nehmen.

Dieser Fonds dient zur Finanzierung von Leistungen, zu denen der Kanton gemäss dem Arbeitslosenversicherungsgesetz verpflichtet ist. Die Gesetzesänderung ist notwendig, um auch Mittel zur Innovationsförderung aus dem Fonds zu entnehmen.

Um die Innovation zu fördern, soll zudem eine neue Stiftung gegründet werden. Die Stiftung werde Unternehmen beraten und diese unter anderem über bestehende Förderangebote informieren. Das sogenannte Thurgauer Technologieforum, welches sich bis anhin um die Förderung der Innovation kümmerte, soll aufgelöst werden.

Der Grosse Rat wird an einer der kommenden Sitzungen über die Gesetzesänderung beraten.

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