Fünf Thurgauer Gemeinderatsmitglieder stehen derzeit vor Gericht. 2016 sollen sie den Abriss eines denkmalgeschützten Hauses bewilligt haben.
Gericht
Der Gemeinderat von Braunau muss sich vor dem Bezirksgericht Münchwilen verantworten. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Heute stehen fünf frühere oder aktuelle Gemeinderatsmitglieder von Braunau vor Gericht.
  • Sie sollen im Jahr 2016 den Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes bewilligt haben.

Vor dem Bezirksgericht Münchwilen TG hat am Mittwochvormittag die Verhandlung gegen fünf aktuelle oder ehemalige Mitglieder des Gemeinderats von Braunau begonnen. Ihnen wird ungetreue Amtsführung vorgeworfen. 2016 sollen sie den Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes bewilligt haben.

2016 war in Braunau die ehemalige Käserei abgebrochen worden, obwohl die Liegenschaft im Schutzplan der Gemeinde aufgeführt war. Der Heimatschutz Thurgau reagierte mit einer Aufsichtsbeschwerde sowie einer Strafanzeige.

Beschwerde gutgeheissen

Die Aufsichtsbeschwerde sei im Wesentlichen gutgeheissen worden, heisst es beim Kanton. Der Entscheid des Departements für Bau und Umwelt ist seit 2020 rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte den Ausgang dieses Verfahrens abgewartet. Deshalb wird der Vorwurf der ungetreuen Amtsführung erst jetzt verhandelt.

Für den Prozess sind gleich zwei Tage eingeplant. Vor Gericht steht der Gemeindepräsident, der auch SVP-Kantonsrat ist. Mit ihm sind drei Männer und eine Frau angeklagt, die 2016 den Braunauer Gemeinderat bildeten. Sie alle haben den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht akzeptiert und ihn ans Gericht weitergezogen. Die Anträge von Anklage und Verteidigung werden erst an der Verhandlung bekanntgegeben.

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