Terrorist: Bund entzieht Doppelbürger Schweizer Staatsbürgerschaft

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Bern,

Ein Terrorist hat durch das Bund seine Schweizer Staatsbürgerschaft verloren. Er besass die doppelte Staatsbürgerschaft, übte aber islamistische Propaganda aus.

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Terrorist: Bund darf einem Doppelbürger die Schweizer Staatsbürgerschaft entziehen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Einem Doppelbürger wurde die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen.
  • Er betrieb islamistische Propaganda und rekrutierte Kämpfer.
  • Noch ist der Entscheid des SEM jedoch nicht rechtskräftig.

Ein Terrorist hat durch den Bund seine Schweizer Staatsbürgerschaft verloren. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat entschieden, dem Doppelbürger den Schweizer Pass zu entziehen. Er war zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden: Er betrieb Propaganda für eine islamistische Terrororganisation und hatte Kämpfer rekrutiert.

Das SEM kann laut Artikel 42 des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht Doppelbürgern das Schweizer Bürgerrecht unter bestimmten Voraussetzungen entziehen. Eine Voraussetzung dafür ist: Die Person hat den Interessen oder dem Ruf der Schweiz erheblichen Schaden zugefügt und damit die Sicherheit des Landes gefährdet. Das schreibt das SEM in einer Mitteilung vom Mittwoch.

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Die Gemeindeversammlung von Alpnach hat am Dienstagabend eine aus Äthiopien und Eritrea stammende Familie gegen die Empfehlung des Gemeinderats eingebürgert. - Keystone

Terrorist: Bund darf Schweizer Staatsbürgerschaft entziehen

Es ist laut Artikel 30 der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht dann der Fall: Wenn die Person ein schweres Verbrechen im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten oder gewalttätigem Extremismus begangen hat.

Das SEM sieht in dem vorliegenden Fall diese Voraussetzungen als erfüllt. Wegen betriebener Propaganda für eine verbotene islamistische Organisation sei die Person zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem hatte die Person Kämpfer rekrutiert.

Neben dem Schweizer Bürgerrecht wird dem Mann auch das Bürgerrecht des Kantons sowie der Gemeinde entzogen. Jedoch ist der Entscheid des SEM noch nicht rechtskräftig. Die betreffende Person kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

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