Terrorist: Bund entzieht Doppelbürger Schweizer Staatsbürgerschaft

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Bern,

    Ein Terrorist hat durch das Bund seine Schweizer Staatsbürgerschaft verloren. Er besass die doppelte Staatsbürgerschaft, übte aber islamistische Propaganda aus.

    Terrorist Bund
    Terrorist: Bund darf einem Doppelbürger die Schweizer Staatsbürgerschaft entziehen. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Einem Doppelbürger wurde die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen.
    • Er betrieb islamistische Propaganda und rekrutierte Kämpfer.
    • Noch ist der Entscheid des SEM jedoch nicht rechtskräftig.

    Ein Terrorist hat durch den Bund seine Schweizer Staatsbürgerschaft verloren. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat entschieden, dem Doppelbürger den Schweizer Pass zu entziehen. Er war zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden: Er betrieb Propaganda für eine islamistische Terrororganisation und hatte Kämpfer rekrutiert.

    Das SEM kann laut Artikel 42 des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht Doppelbürgern das Schweizer Bürgerrecht unter bestimmten Voraussetzungen entziehen. Eine Voraussetzung dafür ist: Die Person hat den Interessen oder dem Ruf der Schweiz erheblichen Schaden zugefügt und damit die Sicherheit des Landes gefährdet. Das schreibt das SEM in einer Mitteilung vom Mittwoch.

    Terrorist Bund
    Die Gemeindeversammlung von Alpnach hat am Dienstagabend eine aus Äthiopien und Eritrea stammende Familie gegen die Empfehlung des Gemeinderats eingebürgert. - Keystone

    Terrorist: Bund darf Schweizer Staatsbürgerschaft entziehen

    Es ist laut Artikel 30 der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht dann der Fall: Wenn die Person ein schweres Verbrechen im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten oder gewalttätigem Extremismus begangen hat.

    Das SEM sieht in dem vorliegenden Fall diese Voraussetzungen als erfüllt. Wegen betriebener Propaganda für eine verbotene islamistische Organisation sei die Person zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem hatte die Person Kämpfer rekrutiert.

    Neben dem Schweizer Bürgerrecht wird dem Mann auch das Bürgerrecht des Kantons sowie der Gemeinde entzogen. Jedoch ist der Entscheid des SEM noch nicht rechtskräftig. Die betreffende Person kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    SVP
    290 Interaktionen
    Deutsche schimpfen
    Marokko Gefängnis
    58 Interaktionen
    Anwältin packt aus
    Briefwahl zur Europawahl Europaparlament.
    26 Interaktionen
    Schweiz wählt

    MEHR AUS STADT BERN