Temporäre Toiletten für Jagdgesellschaften sind nach Bundesrecht unzulässig, stellt die Aargauer Regierung klar.
Tierschutz
Selbst Jäger benötigen gelegentlich eine Toilette. Der Regierungsrat des Kantons Aargau findet keinen gesetzlichen Rahmen, der das Aufstellen und Betreiben von temporären WC-Anlagen im Wald. - Keystone
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Das Aufstellen und Betreiben von temporären Toiletten im Wald beim Sammelplatz von Jagdgesellschaften ist nach Bundesrecht unzulässig. Dies stellt die Aargauer Regierung zur Forderung eines SVP-Grossrats nach solchen Toiletten klar. Allenfalls seien Komposttoiletten bei Unterständen möglich.

In einer Motion forderte SVP-Grossrat Manuel Kaspar eine Änderung der kantonalen Verordnung. Temporäre Toiletten sollen unbürokratisch während vier Monaten pro Jahr aufgestellt und betrieben werden können.

Die sanitären Einrichtungen vieler Jagdhütten entsprächen bei weitem nicht mehr den gängigen Anforderungen an Hygiene. «Oft fehlen die Toiletten gänzlich, was gerade für die zunehmend auch weibliche Jägerschaft ein Problem darstellt», schrieb Kaspar.

Der Regierungsrat sieht keinen Spielraum für ein temporäres WC im Wald. Gemäss Raumplanungsgesetz des Bundes dürften Bauten und Anlagen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden, schrieb der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Donnerstag.

Bundesrecht versus kantonale Regelung

Das Aufstellen temporärer Toiletten im Wald während vier Monaten muss vor dem Hintergrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung als baubewilligungspflichtig qualifiziert werden, wie der Regierungsrat festhielt. Eine kantonale Regelung, die solche Einrichtungen als baubewilligungsfrei erklären würde, wäre demnach bundesrechtswidrig.

Das Aufstellen einer temporären Toilette für einen einzelnen Jagdtag sei jedoch ohne Baubewilligung möglich, sei aber aus finanziellen und logistischen Gründen kaum sinnvoll.

Das Thema sanitäre Einrichtungen im Wald nehme an Bedeutung zu, räumte der Regierungsrat ein. Neben der Jagd nehme die Zahl der Anfragen zur festen, aber auch temporären Installation von WC-Anlagen zu.

«Dies ist eine direkte Folge der verstärkten Nutzung des Waldes als Freizeit- und Erholungsraum», schrieb der Regierungsrat: Rund um öffentlich zugängliche Rastplätze, an landschaftlich reizvollen Plätzen im Wald, bei Plätzen für Waldkindergärten ist der Bedarf an geordneten hygienischen Verhältnissen gross.

Waldnutzung nimmt zu

Eine angepasste Baubewilligungspraxis trage den Bedürfnissen «hinsichtlich Toiletten für Waldnutzende» Rechnung. Hauptsächlich bei Unterständen würden sofern keine übergeordneten Interessen dagegen sprächen – Baubewilligungen für An- oder Einbauten erteilt wie der Regierungsrat festhielt.

Im Vordergrund stünden dabei auf Waldverhältnisse ausgerichtete kleine Komposttoiletten. Diese stünden auch Jägerinnen und Jägern im Rahmen der Bewegungsjagd und anderen Jagdformen zur Verfügung.

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