Teilweise-Ausschluss der Öffentlichkeit im 1MDB-Staatsfonds-Prozess

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Bellinzona,

Schweizer Bundesstrafgericht gewährt im 1MDB-Skandal teilweise Ausschluss der Öffentlichkeit.

Bundesstrafgericht
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. (Archivbild) - KEYSTONE

Die Strafkammer gewährt im Prozess um den 1MDB-Skandal um einen malaysischen Staatsfonds teilweisen Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie wird von der Verhandlung am Bundesstrafgericht ausgeschlossen, wenn der Hauptangeklagte zur persönlichen Situation befragt wird.

Die angeklagten Geschäftsleute sind beide Doppelbürger – der erste besitzt die saudi-arabische und die schweizerische Staatsbürgerschaft, der zweite die britische und schweizerische.

Doppelbürger unter Anklage

Der Hauptangeklagte muss sich wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Betrugs, aktiver Bestechung ausländischer Amtsträger, Urkundenfälschung, schwerer Geldwäscherei und ungetreuer Geschäftsführung im öffentlichen Interesse verantworten. Sein 46-jähriger Partner muss sich wegen derselben Vorwürfe mit Ausnahme der Urkundenfälschung verantworten.

Laut Bundesanwaltschaft (BA) sind die beiden Männer für den Schweizer Teil der Affäre verantwortlich, bei dem dem malaysischen Staatsfonds 1Malaysia Development Berhad (1MDB) 1,8 Milliarden US-Dollar entzogen wurden.

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