Sprengstoff

    Teilbedingte Freiheitsstrafe wegen illegaler Sprengstoff-Einfuhr

    Keystone-SDA
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    Bellinzona,

    Die Grenzwache fand bei einer Kontrolle im November 2021 beim Verurteilten Niederländer zwei Kilogramm Sprengstoff.

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    Das Logo der Grenzwache. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Grenzwacht erwischte ein gestohlenes Fahrzeug mit gefälschten Kontrollschildern.
    • Der Niederländer hatte zwei Kilogramm Sprengstoff und einen Funkauslöser bei sich.
    • Er wurde nun zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

    Das Bundesstrafgericht hat einen Niederländer wegen der illegalen Einfuhr von zwei Kilogramm Sprengstoff verurteilt. Er erhält eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Der Mann wurde Ende 2021 bei einer Grenzkontrolle in Thayngen SH von der Grenzwache kontrolliert.

    Bei der Kontrolle des gestohlenen Wagens fand die Grenzwache ausser dem Sprengstoff eine illegale Signalfackel, einen Funkauslöser, einen Geissfuss, Sturmhauben und weitere verdächtige Gegenstände. Dies geht aus der Anklage der Bundesanwaltschaft (BA) hervor.

    Gefälschte Autonummer

    Die Kontrollschilder des Autos waren gefälscht. Zudem war der Verurteilte ohne Fahrzeugausweis unterwegs und verfügte auch über keine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug.

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    Ein Zöllner steht an der Schweizer Grenze. (Archivbild) - keystone

    Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat den 52-Jährigen am Donnerstag wegen Herstellens, Verbergens, Weiterschaffens von Sprengstoffen und giftigen Gasen und den Delikten im Zusammenhang mit dem gestohlenen Wagen zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. 14 Monate davon muss der Mann verbüssen.

    Des Landes verwiesen

    Der Rest ist bedingt vollziehbar, ebenso wie die Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 20 Franken. Die ausgestandene Haft von 373 Tagen wird auf den Vollzug der Freiheitsstrafe angerechnet.

    Die Kosten der Untersuchung betrugen rund 210'000 Franken. Davon muss der Niederländer 145'000 Franken tragen. Zudem wird er für acht Jahre des Landes verwiesen.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts weitergezogen werden.

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