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TCS lehnt Gesetzesentwurf zu Mobility Pricing ab

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Bern,

Der TCS lehnt den Gesetzesentwurf zum Mobility Pricing ab. Die Mobilität sei eine Errungenschaft, die nicht gefährdet werden dürfe. Die Lenkung dieser Mobilität über zusätzliche Gebühren wäre aus Sicht des TCS sozial ungerecht.

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Das Logo des Touring Club Schweiz (TCS). - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • «Es darf nicht alles über den Preis geregelt werden», schrieb der Touring Club Schweiz (TCS) am Montag in einer Mitteilung als Antwort auf eine Vernehmlassung des Bundesrats.

Mobilität gehöre zu den Grundbedürfnissen des Menschen und sei für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohlstand unerlässlich. Statt die Mobilität zu fördern, würde dieses Gesetz sie hemmen.

Zudem sei der Gesetzentwurf ungerecht und unsozial, da er vor allem jene Personen treffen würde, die den geringsten Spielraum bei den Arbeitszeiten haben. Dies käme einer Zwangsbesteuerung der Pendler gleich.

Die Einführung von Projekten zum Mobility Pricing ist aus Sicht des TCS weder sinnvoll noch notwendig. Die Schweiz würde dadurch in einen verfassungswidrigen Flickenteppich verwandelt, schrieb er. Die Ergebnisse ähnlicher, im Ausland bereist umgesetzter Projekte seien wenig überzeugend.

So habe etwa die Erfahrung in London gezeigt, dass das Gebührensystem die ärmeren Schichten der Gesellschaft hart getroffen habe. Zudem habe der Erfolg bezüglich der Verkehrsreduzierung und der Staubildung nach Einführung des Systems nur ein paar Jahre angedauert.

Als Alternative zum Mobility Pricing schlägt der TCS zur Lösung des Problems der Verkehrsüberlastung etwa vor, Tests in Grossstädten durchzuführen, beispielsweise durch die Verschiebung der Öffnungszeiten von Schulen und andern öffentlichen Einrichtungen.

Der Bundesrat hat am 3. Februar eine Vernehmlassung mit dem Ziel eröffnet, Pilotprojekte für Mobility Pricing zu ermöglichen. Kantone und Gemeinden sollen damit ab 2024 die Möglichkeit haben, neuartige Tarifstrukturen zur Beeinflussung der Verkehrsauslastung und des Mobilitätsverhaltens zu prüfen. Die Vernehmlassung dauert bis am 17. Mai.

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