Tabakprävention Schweiz fordert Verkaufsverbot für «Metatine»

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz fordert ein Verkaufsverbot für das Nikotinanalogon 6-Methylnikotin, da es süchtiger machen könnte als Nikotin.

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    Die Verbreitung von Tabak- und Nikotinprodukten nimmt insgesamt rasch zu und hat bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 24 Jahren bereits 44,8 Prozent erreicht. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Tabakprävention Schweiz fordert ein Verkaufsverbot für 6-Methylnikotin.
    • 6-Methylnikotin (6-MN) ist in vielen Einweg-E-Zigaretten und Nikotinbeuteln enthalten.
    • Erste Hinweise zeigen, dass 6-MN süchtiger macht als Nikotin.

    Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz hat ein sofortiges Verkaufsverbot des chemischen Nikotinanalogon 6-Methylnikotin gefordert. Die auch als «Metatine» bezeichnete Substanz könnte noch süchtiger machen als herkömmliches Nikotin.

    6-Methylnikotin (6-MN) ist bereits in vielen Einweg-E-Zigaretten und Nikotinbeuteln enthalten. Dies geht aus einer Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (AT) vom Freitag hervor. Sie fordert deshalb ein rasches Verkaufsverbot, bevor sich diese Produkte in der Schweiz verbreiten.

    6-Methylnikotin könnte süchtiger sein als Nikotin

    6-Methylnikotin (6-MN) wird im Labor synthetisiert und unterscheidet sich somit von natürlichem Nikotin. Es ist so konzipiert, dass es die psychoaktiven Effekte von Nikotin imitiert oder sogar verstärkt.

    Erste Hinweise deuten darauf hin, dass 6-MN süchtiger machen könnte als Nikotin. Zudem könnte es langfristige Auswirkungen auf die Aufmerksamkeit, das Lernen und das Gedächtnis von Jugendlichen haben.

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    Besorgniserregend sind die fehlenden wissenschaftlichen Grundlagen zu den gesundheitlichen Langzeitfolgen. Auch die «skandalösen Marketingstrategien» bei der Vermarktung von 6-MN-Produkten sorgen für Sorgen.

    Die Produkte werden mit irreführenden Bezeichnungen wie «NoNic» beworben. Sie werden als vermeintlich «nikotinfreie» Alternative angeboten, oft um Jugendliche als neue Kunden zu gewinnen. Gleichzeitig seien sie leicht über Online-Plattformen erhältlich, oft ohne Alterskontrolle.

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    Kommentare

    User #4318 (nicht angemeldet)

    Eine VOC Gebühr könnte man noch drauf verlangen, sind ja auch flüchtige Stoffe.

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