Eine italienische Sozialhilfebetrügerin wird trotz Verurteilung nicht ausgeschafft. SVP-Kantonsrat René Truninger macht nun den Namen der Richterin öffentlich.
Truninger Mauz Richterin
SVP-Kantonsrat René Truninger und Bezirksrichterin Yvonne Mauz (SP). - zvg / spkantonzh.ch
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Das Wichtigste in Kürze

  • Verärgerte SVP: Eine italienische Sozialhilfebetrügerin wird nicht ausgeschafft.
  • Der Name der zuständigen Richterin wird zunächst nicht genannt.
  • Kantonsrat René Truninger macht diesen nun öffentlich: Es ist eine SP-Richterin.

Das Urteil hat insbesondere in der SVP für Verärgerung gesorgt: Eine italienische Sozialhilfebetrügerin wird zwar verurteilt, aber nicht ausgeschafft. Das Bezirksgericht Pfäffikon ZH betonte, die Frau lebe seit über 20 Jahren in der Schweiz und sei hier tief verwurzelt.

Dank guter Integration entgeht die heute 30-jährige einem Landesverweis. Die Frau lebt allein, hat eine 4-jährige Tochter und erwartet ein weiteres Kind. Eine Ausschaffung nach Italien sei nicht zumutbar.

Wer ist diese Richterin?

In allen Medienberichten ist durchgängig von einer «Richterin» die Rede, ohne dass der Name genannt wird. Das ärgerte René Truninger, SVP-Kantonsrat aus Illnau-Effretikon. Er will wissen, wer entgegen der vom Volk angenommenen Ausschaffungsinitiative entschieden hat. «Die Verfassung wird einmal mehr geritzt mit dieser Härtefallklausel», enerviert er sich.

Das dürfe er aber nicht wissen, beschied man ihm per Telefon: «Man hat mir gesagt, ich hätte an die Verhandlung gehen müssen. Aber als Kantonsrat (Legislative) beaufsichtigten wir die Gerichte.»

Er könne hingegen vor Ort das Urteil einsehen, hiess es. Was Truninger auch tut – und unmittelbar danach den Namen der Richterin in den Sozialen Medien verbreitet.

Tweet René Truninger Richterin
Via Twitter macht SVP-Kantonsrat René Truninger die Identität der zuständigen Richterin öffentlich. - Screenshot twitter.com

Keine Überraschung: Ein SP-Mitglied

Dass Bezirksrichterin Yvonne Mauz SP-Mitglied ist, habe ihn nicht wirklich überrascht. Für die Zurückhaltung bei der Nennung ihres Namens hat er keinerlei Verständnis: «Jemand muss das ja anschauen! Die Gerichte dürfen keine Blackbox sein!»

Dass Mauz nun im Internet oder auf der Strasse belästigt werden könnte, glaubt er nicht. «Ein Politiker muss sich auch outen, genauso wie eine gewählte Richterin!»

Nur eins kommt für Truninger nicht in Frage: Einen auf Andreas Glarner zu machen. Wie der SVP-Nationalrat nicht nur einen Namen, sondern auch die Handy-Nummer zu veröffentlichen. «Die Veröffentlichung einer Adresse oder Handy-Nummer ist ein Eingriff in die Privatsphäre und somit tabu.»

Pikante Details aufgedeckt

Ein Gutes habe die Geschichte ja, findet Truninger dann doch noch. Weil er via Telefon keine Auskunft erhielt, habe er jetzt dafür erfahren, dass Richterin wie Betrügerin aus seiner Gemeinde stammten.

Deshalb will er nun zumindest dort nachsetzen: Mit einem Vorstoss. Er will wissen, um wie viel Geld es wirklich gegangen sei und warum die Sozialbehörde nie etwas gemerkt habe. Zudem solle man ihm mal erklären, woher diese Zurückhaltung bei der Nennung von Richternamen komme.

Die Zumutbarkeitsfrage sieht er komplett anders als Richterin Yvonne Mauz. «Bei jeder freiwilligen Auswanderung müssen Familien ein neues Umfeld aufbauen und eventuell eine neue Sprache lernen. Somit wäre das auch für die verurteilte Sozialhilfebetrügerin möglich.»

Zudem stehe im Gerichtsurteil, dass entgegen den Medienberichten, die Verurteilte nur 50 Prozent der Verfahrenskosten von 4100 Franken bezahlen müsse. Weil sie aber auch das gar nicht kann, zahle stattdessen der Staat.

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