Seit dem Prozess um den Vierfachmörder aus Rupperswil AG, Thomas N., diskutiert die Schweiz über lebenslange Freiheitsstrafen. Lebenslänglich heisst in der Schweiz nämlich nicht für immer
Andreas Glarner
SVP-Nationalrat Andreas Glarner bekommt hohen Besuch in Aarau. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • SVP-Nationalrat Andreas Glarner fordert, dass «lebenslang» auch lebenslang bedeutet.
  • Mittels Vorstoss will er die Grenze auf 70 Jahre erhöhen.
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Lebenslange Freiheitsstrafe bedeuetet in der Schweiz nicht automatisch, für immer und ewig weggesperrt zu sein. Bei guter Führung ist es möglich, schon nach rund 15 Jahren wieder draussen zu sein.

Thomas N. hat im Dezmber 2015 vier Menschen in Rupperswil AG umgebracht.
Thomas N. hat im Dezmber 2015 vier Menschen in Rupperswil AG umgebracht. - Facebook

SVP-Nationalrat Andreas Glarner ist dies ein Dorn im Auge. Gegenüber «Tele M1» sagt er, er wolle diese Frist mit einem Vorstoss deutlich erhöhen. «Konkret mindestens 70 Jahre», so Glarner.

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«Tele M1» hat daraufhin bei allen Nationalräten aus den Kantonen Aargau und Solothurn nachgefragt. Dabei sind zwölf Parlamentarier der Meinung, dass Täter nicht schon nach 15 Jahren wieder rauskommen sollten, neun sind mit der heutigen Praxis einverstanden und fünf von ihnen haben sich enthalten.

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