In Hüntwangen ZH gibt es die strengsten Auflagen gegen die Vogelgrippe nicht mehr. Diese werden am 27. Dezember um Mitternacht aufgehoben.
Vogelgrippe
Legehennen in einem Hühnerstall. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Hüntwangen ZH wurden die strengsten Auflagen gegen die Vogelgrippe aufgehoben.
  • Dies hat das BLV auf Sonntagmitternacht (27. Dezember) angeordnet.

Die strengsten Auflagen gegen die Vogelgrippe im zürcherischen Hüntwangen sind aufgehoben. Bis Ende Januar bleiben aber die Einschränkungen entlang der grossen Gewässer in der Schweiz bestehen. Für die Übertragbarkeit des Virus auf den Menschen gibt es keine Hinweise.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hebt die strengsten Massnahmen auf Sonntagmitternacht (per 27. Dezember, 00.00 Uhr) auf, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst.

Der Transport von Eiern oder Geflügel sei wieder ohne Vorbehalt möglich. Die Einschränkungen galten rund zehn Kilometer um den Seuchenbetrieb. Sie betrafen Gemeinden in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen.

Als Souvenir vom Ausland

In den umliegenden Ländern breitet sich die Vogelgrippe laut BLV allerdings weiter aus. Migrierende Wildvögel können sie demnach jederzeit wieder in die Schweiz einschleppen. Aus diesem Grund bleiben die zusätzlichen vorbeugenden Massnahmen bestehen. Sie gelten für die Uferstreifen im Abstand von einem beziehungsweise drei Kilometern entlang der grossen Gewässer des Mittellandes.

In diesen sogenannten Kontroll- und Beobachtungsgebieten dürfen Hühner, Gänse oder anderes Hausgeflügel nur noch unter Auflagen ins Freie. Damit werde der Kontakt mit Wildvögeln und damit die Übertragung der Seuche vermieden, so das BLV. Gänse oder Laufvögel seien zudem von Hühnern getrennt zu halten.

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