Streit um Pavillon Le Corbusier: Klage von Gründerin abgewiesen
Heidi Weber, die Gründerin des Pavillon Le Corbusier, klagte gegen die Stadt Zürich. Ihre Klage wurde aber vom Verwaltungsgericht abgewiesen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Verwaltungsgericht wies Heidi Webers Klage im Streit um den Pavillon Le Corbusier ab.
- Sie forderte, dass der Pavillon als öffentlich-rechtliche Stiftung geführt wird.
Der Streit zwischen Heidi Weber, der Gründerin des Pavillon Le Corbusier, und der Stadt Zürich ist um ein Kapitel reicher: Die Klage der mittlerweile 93-Jährigen wurde vom Zürcher Verwaltungsgericht abgewiesen.
Pavillon Le Corbusier in den 60er-Jahren von Heidi Weber gegründet
Weber hatte den Pavillon Le Corbusier in den 1960er-Jahren erbauen lassen. Die Stadt überliess ihr das Grundstück für 50 Jahre. 2014 ging sowohl das Grundstück wie auch das Bauwerk an die Stadt. Auf der gemeinsamen Suche nach einer zukünftigen Nutzung kam es zum Streit, wie der «Tagesanzeiger» schreibt.
Ursprünglich wollten sie gemeinsam eine öffentlich-rechtliche Stiftung für den Pavillon gründen, wie sie in einer Absichtserklärung festhielten. Das neue Gemeindegesetz machte diesem Plan aber einen Strich durch die Rechnung: Dieses lässt keine öffentlich-rechtlichen Stiftungen mehr zu. Die Stadt wollte deshalb einen Verein gründen.
Öffentlich-rechtliche Stiftung sollte ihren Namen tragen
Damit war aber Heidi Weber nicht einverstanden und ging vor Gericht. Sie verlangte, dass eine öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet wird. Und dass ihr Name unbedingt in der Bezeichnung vorkommt. Dies begründete sie mit der unterzeichneten Absichtserklärung – die Ziele seien zu verwirklichen.
Das Verwaltungsgericht teilte die Auffassung Webers nicht: Es sei keine Verpflichtungserklärung und somit kein Vertrag. Demnach gäbe es keine Pflicht der Stadt.
Bereits 2017 abgewiesen
Schon 2017 hatte das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen. Laut dem Gericht handelt es sich nämlich um eine Sache für das Zivilgericht. Das Bundesgericht sah das anders – deshalb musste das Verwaltungsgericht erneut entscheiden.
Der Fall könnte aber auch noch weitergehen: Heidi Weber hat die Möglichkeit, ans Bundesgericht weiterzuziehen.