Strassenprojekt A15-Gaster bei Uznach SG auf dem Prüfstand
Die geplante Verbindungsstrasse A15-Gaster bei Uznach SG steht auf dem Prüfstand: Ein Gutachten der Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) kommt zum Schluss, dass das Projekt negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt hätte. Der Kanton prüft nun Verbesserungen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Verbindungsstrasse A15-Gaster in St. Gallen wird geprüft.
Die geplante Verbindungsstrasse A15-Gaster bei Uznach SG steht auf dem Prüfstand: Ein Gutachten der Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) kommt zum Schluss, dass das Projekt negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt hätte. Der Kanton prüft nun Verbesserungen.
Rund 19'000 Fahrzeugen rollen jeden Tag durch die St. Galler Gemeinde Uznach. Das sorgt für Staus, Lärm und Luftverschmutzung. Zur Verbesserung der Situation plant das kantonale Tiefbauamt eine regionale Verbindungsstrasse. Die A15-Gaster soll knapp 6 Kilometer lang werden und grossräumig um das Siedlungsgebiet von Uznach herumführen.
Ein rund 500 Meter langes Teilstück tangiert am Rande das Naturschutzgebiet Kaltbrunner Riet, wie die St. Galler Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Betroffen sind das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler, das Flachmoor, das Amphibienlaichgebiet und das Wasser- und Zugvogelreservat von jeweils nationaler Bedeutung.
«Das Strassenbauprojekt würde vor allem die Lebensräume der Wasser- und Zugvögel sowie weitere auf Feuchtgebiete angewiesene Brutvogelarten schwerwiegend beeinträchtigen», heisst es laut Kanton im Gutachten der ENHK. Das Projekt ist gemäss Gutachten nur bewilligungsfähig, wenn das Vorhaben bestmöglich Rücksicht auf das Naturschutzgebiet nimmt.
Die Gutachten der ENHK, welche Vorhaben schweizweit beurteile, seien von zentraler Bedeutung für den Naturschutz, sagt Corina Del Fabbro von Pro Natura St. Gallen-Appenzell auf Anfrage von Keystone-SDA. Wenn die ENHK zum Schluss komme, dass die A15-Gaster ein schwerwiegender Eingriff in die Schutzziele zur Folge hätte, müsse das Projekt abgeändert werden, so die Geschäftsstellenleiterin des Kaltbrunner Riets.
Der Kanton wolle das Gutachten in den nächsten Wochen sorgfältig analysieren, eine Auslegeordnung vornehmen und weitere Projektverbesserungen prüfen, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
Im Rahmen des Umweltverträglichkeitsberichts würden weitere Gutachten und Bestandsaufnahmen erfolgen. Dieser beschreibt die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Umwelt sowie die erforderlichen Natur- und Umweltschutzmassnahmen. Nach Vorliegen dieser Grundlagen werde die ENHK das Strassenbauvorhaben abschliessend begutachten.
Im Projekt seien bereits ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen vorgesehen, schreibt der Kanton. Dazu gehörten etwa die Moorregeneration zur Aufwertung des Kaltbrunner Riets.
Das sei der Pflichtteil, sagt Del Fabbro: «Wer neue Strassen baut, muss Ersatz leisten.» In den vergangenen 200 Jahren wurden fast 90 Prozent der Moore zerstört. Seit der Annahme der Rothenthurm-Initiative 1987 stehen Moore unter dem Schutz der Bundesverfassung. Eines der Schutzziele ist das Aufwerten und Wiederherstellen bereits geschädigter Moorflächen.