Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz erlässt Strafbefehle gegen zwölf Fasnächtler wegen grober Belästigung. Sie verkleideten sich im Frühjahr als Ku-Klux-Klan.
SVP Schwyz
Nach dem Ku-Klux-Klan-Auftritt an der diesjährigen Fasnacht in Schwyz fand eine Anti-Rassismus-Demo statt. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • An der diesjährigen Fasnacht in Schwyz verkleideten sich zwölf Männer als Ku-Klux-Klan.
  • Nun erlässt die Staatsanwaltschaft Strafbefehle wegen grober Belästigung.
  • Auch eine Busse sowie die Verfahrenskosten müssen die Fasnächtler bezahlen.

Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat die Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Fasnachtsauftritt von zwölf Männern als Ku-Klux-Klan im März 2019 in Schwyz abgeschlossen. Sie erlässt Strafbefehle wegen grober Belästigung und spricht eine Busse gegen die Beteiligten aus. Zudem auferlegt sie ihnen die Verfahrenskosten. Der Vorwurf der Rassendiskriminierung hat sich nicht erhärtet.

Ku-klux-klan schwyz
In Schwyz formte sich Widerstand gegen den Ku-Klux-Klan-Aufmarsch. - Keystone / Bildmontage Nau.ch

An der diesjährigen Schwyzer Fasnacht verkleideten sich zwölf Männer mit Kutten und Masken als Ku-Klux-Klan. Sie marischierten in Schwyz in Zweierkolonne, mit brennenden Fackeln und einer Keltenkreuz-Fahne vom Hinterdorf auf den Hauptplatz. Bei der Polizei gingen daraufhin mehrere Beschwerden ein.

Grenze der Narrenfreiheit überschritten

Nun kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass der öffentliche Auftritt als Ku-Klux-Klan die Grenzen der an der Fasnacht geltenden Narrenfreiheit überschritten hat und Sitte sowie Anstand grob verletzt wurden. Sie erlässt Strafbefehle gegen die zwölf Beteiligten wegen grober Belästigung, spricht eine Busse aus und auferlegt ihnen die Verfahrenskosten.

Der Straftatbestand der Rassendiskriminierung wurde durch den Auftritt nicht erfüllt, da die Beteiligten nicht beabsichtigten, Drittpersonen für das Gedankengut des Ku-Klux-Klans zu gewinnen.

Interview mit der SVP/SP Schwyz in Einsiedeln. - Nau

Die zwölf Männer haben nun die Möglichkeit, innert 10 Tagen Einsprache gegen den Strafbefehl zu erheben und die Beurteilung durch das Gericht zu verlangen.

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