Stiftungsaufsicht will vom WEF Stellungnahme wegen Vorwürfen

    Keystone-SDA
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    Prättigau,

    Die eidgenössische Stiftungsaufsicht prüft Vorwürfe gegen das World Economic Forum.

    WEF-Gründer Klaus Schwab bedauert den Entscheid. (Archivbild)
    Ein Afroamerikaner Mitarbeiter hat eine Klage gegen das WEF und Klaus Schwab, den Gründer, eingereicht. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

    Die eidgenössische Stiftungsaufsicht hat beim World Economic Forum eine Stellungnahme wegen der Diskriminierungsvorwürfe gegen das jeweils in Davos GR stattfindende Weltwirtschaftsforum eingefordert. Auf Basis der Stellungnahme werde man über die weiteren Schritte entscheiden, teilte die Stiftungsaufsicht am Freitag auf Anfrage mit.

    Die Tamedia-Zeitungen hatten am Freitag als erste über den Entscheid der Stiftungsaufsicht ESA berichtet. Kenntnis von den Vorwürfen erhielt die Stiftungsaufsicht durch eine Medienanfrage des «Wall Street Journal». Im Juni berichtete diese US-amerikanische Zeitung über eine angeblich frauenfeindliche und rassistische Arbeitsplatzkultur beim World Economic Forum (WEF).

    Vorfall löst Untersuchungen aus

    Das WEF und sein Gründer Klaus Schwab wurden in der Folge von einer afroamerikanischen Mitarbeiterin wegen Rassen- und Schwangerschaftsdiskriminierung angeklagt. Die Stelle der Klägerin sei nach deren Schwangerschaftsurlaub gestrichen worden. Daraufhin sei sie durch eine weisse, nicht schwangere Frau ersetzt worden. Die Behauptungen seien falsch, teilte derweil das WEF am vergangenen Dienstag auf Anfrage von Keystone-SDA mit.

    Das WEF ist rechtlich als Stiftung organisiert. Die Aufgabe der ESA bestehe in erster Linie darin, die statutengemässe Verwendung des Stiftungsvermögens sicherzustellen, hiess es bei der Aufsicht. Darüber hinaus habe die ESA keinerlei Lenkungsaufgaben.

    Die Stiftungsaufsicht verfüge jedoch über Massnahmen, wenn eine Stiftung ihren Verpflichtungen nicht nachkomme. Die ESA könne beispielsweise einen von der Stiftung getroffenen Beschluss aufheben. Als allerletztes Mittel kann die ESA eine Stiftung auflösen. Dabei handle es sich aber um seltene Extremfälle.

    Kommentare

    User #4942 (nicht angemeldet)

    muss herr schwab steuergelder zurück zahlen? wann merkt man das schwab der schweiz nichts gute tut.

    User #1147 (nicht angemeldet)

    Alle die vom System fallen gelassen werden, wird was vorgeworfen was sie nie war

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