Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) wehrt sich gegen die geplante Hängebrücke über dem Küsnachter Tobel.
Natur
Natur (Symbolbild) - Unsplash
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Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) wehrt sich gegen das Geschenk, das ein Gönner den Küsnachterinnen und Küsnachtern machen will: Für die geplante Hängebrücke über das Küsnachter Tobel bestehe "kein genügendes öffentliches Interesse", teilte die SL am Freitag mit.

Weil es sich um eine geschützte Landschaft handelt, erachtet die SL die Hängebrücke als "nicht bewilligungsfähig". Die Stiftung hat deshalb Einsprache gegen das Projekt erhoben.

Der heutige Tobelweg sei einer der reizvollsten Schluchtwege am Zürichsee, heisst es in der Mitteilung weiter. Dieser würde durch die Hängebrücke zu einem Weg zweiter Klasse degradiert und an Attraktivität einbüssen. Auch stelle die Hängebrücke keine zwingende Wegverbindung dar und habe keine Erschliessungsfunktion.

Die Idee einer Fussgängerbrücke über dem Küsnachter Tobel geisterte schon länger herum - scheiterte aber an den Kosten. Ein Küsnachter will nun im Andenken an seine verstorbene Gattin die 1,1 Millionen Franken teure Brücke finanzieren.

Die Gemeinde Küsnacht und der Gönner unterzeichneten im Dezember 2017 einen entsprechenden Vertrag. Im Juni 2018 genehmigte die Gemeindeversammlung dann die Teilrevision des kommunalen Richtplans Verkehr. Baustart ist für nächsten Sommer geplant, im Spätherbst soll die Brücke fertig sind.

Die Fussgängerverbindung soll das trennende Küsnachter Tobel auf elegante Art überwinden und damit die Küsnachter Quartiere und Naherholungsgebiete Allmend und Itschnach einander näher bringen. Ein Vorprojekt aus dem Jahr 2014 sieht eine Fussgängerbrücke mit einer Spannweite von 150 Metern vor.

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