Der Fusionsvertrag mit der Stiftung AK15 wurde nach dem Fusionsprozess heute offiziell unterzeichnet. Die vertiefte Prüfung der Fusionsabsicht hatte bestätigt, dass sich die beiden zweisprachigen Stiftungen hinsichtlich Stiftungszweck und Verankerung in Biel-Bienne sehr gut ergänzen, weshalb vorhandene Potenziale ausgeschöpft und Synergien rasch realisiert werden können.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gestärkte Bieler Organisation für Menschen mit besonderen Bedürfnisse entsteht
  • Neue wirtschaftliche und soziale Möglichkeiten durch die Absorptionsfusion
  • Kunden- und arbeitsmarktorientierte Massnahmen für berufliche und soziale Integration im Fokus

Gemeinsam für die Zukunft – gemeinsam stärker für die berufliche und soziale Integration

Die Fusion der mit der Stiftung AK15 wurde am 29. März 2018 mit der Unterzeichnung des Fusionsvertrags offiziell abgeschlossen. Die regional tätige Stiftung AK15 integriert sich in die national tätige Stiftung Battenberg. Die Fusion dient der Wahrung der beiden Stiftungszwecke und fokussiert kunden- und arbeitsmarktorientierte Massnahmen für die berufliche und soziale Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die vertiefte Prüfung der Fusionsabsicht hatte bestätigt, dass sich die beiden zweisprachigen Stiftungen hinsichtlich Stiftungszweck und Verankerung in Biel-Bienne sehr gut ergänzen, weshalb vorhandene Potenziale ausgeschöpft und Synergien rasch realisiert werden können. Massgebender Stichtag für die Fusion ist der 1. Januar 2018, das heisst sämtliche Handlungen der Stiftung AK15 seit diesem Zeitpunkt gelten als im Namen und für Rechnung der übernehmenden Stiftung Battenberg vorgenommen. Wie für Stiftungen üblich, wird die Fusion erst nach der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde und der folgenden Eintragung ins Handelsregister rückwirkend rechtswirksam.

Die Mitarbeitenden wurden am 29. März 2018 im Anschluss an die Unterzeichnung des Fusionsvertrags an der ersten Mitarbeiterinformation der fusionierten Stiftung mit Blick auf die letzten neun Monate sowie auf die nächsten Monate aktuell informiert. Insbesondere seit der gemeinsamen Fusionsversammlung vom 26. Oktober 2017 stehen die Mitarbeitenden der beiden Stiftungen im Zentrum einer erfolgreichen Umsetzung der Fusion. Alle Mitarbeitenden der Stiftung AK15 haben das Fusionsangebot angenommen und die neuen Arbeitsverträge unterzeichnet. Eine interne Anlaufstelle für Fusionsfragen wurde im Januar 2018 eingerichtet und das Angebot eines freiwilligen „Fusionscoachings“ durch einen externen unabhängigen Dienstleister steht allen Mitarbeitenden bis Ende Jahr zur Verfügung.

Mit der Fusion entstehe eine gestärkte Organisation auf einem soliden bilanziellen Fundament, welche in der Lage sein wird, sich den Herausforderungen in einem kompetitiven Umfeld zu stellen und qualitativ sehr gute Dienstleistungen für ihre Klientinnen und Klienten sowie ihre Kundinnen und Kunden und Auftraggeber sicherzustellen. Die Organisation sei so aufgestellt, dass sie nach Prioritäten überprüft und mit Fokus auf den Stiftungszweck der beruflichen und sozialen Integration und die Wettbewerbsfähigkeit weiterentwickelt werden kann. Es eröffnen sich zusätzliche Chancen für Innovationen in der beruflichen und sozialen Integration.

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