Statthalterin gewährt Gemeinde Frutigen weitere Nachfrist
In Frutigen stockt die Aufarbeitung offener Baupolizeifälle. Die Regierungsstatthalterin hat der Gemeinde nun je nach Verfahren Nachfristen eingeräumt.

Die Erledigung offener Baupolizeifälle geht in Frutigen nur schleppend voran. Nun hat die Regierungsstatthalterin weitere Nachfristen je nach Verfahrensstand von einem halben bis zu einem ganzen Jahr gewährt. Hält die Gemeinde die Fristen wieder nicht ein, droht ihr die Zwangsverwaltung.
Im April 2024 war bekannt geworden, dass die Gemeinde über mehrere Jahre in baupolizeilichen Sachen die Zügel hatte schleifen lassen – teilweise wider besseres Wissen. Zu diesem Schluss kam die Regierungsstatthalterin Ariane Nottaris nach der Untersuchung von fast 50 Baupolizeifällen.
So wurden beispielsweise Wiederherstellungsverfügungen nicht vor Ort kontrolliert und vollstreckt. Nottaris sprach eine Verwarnung aus und hielt die Gemeinde an, «die unerledigten Fälle innert einer gesetzten Frist in Ordnung zu bringen».
Während Nottaris aufs Tempo drückte, stand «die Gemeinde auf die Bremse und kritisierte ihre gesetzte Frist als unverhältnismässig».
Daraufhin erhielt sie Nachfristen bis Ende Juni respektive Ende September 2025.
Gemeinderat sucht externe Unterstützung
Im August informierte die Gemeinde die Statthalterin, dass «die meisten Fälle auch in dieser Zeit nicht abgeschlossen würden».
Die Gemeinde beantragte eine weitere Verlängerung und reichte einen von der Statthalterin geforderten Pendenzenplan ein. Daraus ging hervor, dass sie von den 2024 festgestellten unerledigten 35 Fällen erst ein halbes Dutzend erledigt hatte.
Der Pendenzenplan wurde nun überarbeitet und mit Terminen ergänzt. Laut Nottaris zeige er auf, wann die Gemeinde welche Arbeitsschritte erledige und bis wann die Verfahren abgeschlossen würden. Die Gemeinde habe auch zugesichert, ab November mehr Ressourcen in die Aufarbeitung zu stecken.
Der Gemeinderat will externe personelle Unterstützung und Rechtsberatung einholen und hat dazu einen Nachkredit von 50'000 Franken bewilligt.
Zweite Nachfrist gewährt
Gestützt auf den überarbeiteten Plan und die Zusicherung der Gemeinde, hat die Statthalterin nun in 23 Fällen eine zweite Nachfrist gewährt. Allerdings beträgt sie in den meisten Fällen nicht, wie von der Gemeinde gewünscht, ein Jahr, sondern weniger.
In sieben Fällen muss «die Gemeinde noch weitere Unterlagen nachliefern», damit Nottaris über eine Fristverlängerung entscheiden kann.
Nottaris machte klar: «Die Gemeinde hat ihre Pflicht». Sie erwarte am Ende der jeweiligen Fristerfüllungen entsprechende Informationen. Sollte trotz neuster Zusicherungen auch diese zweite Nachfrist nicht eingehalten werden, riskiere die Gemeinde auf eigene Kosten unter kantonale Zwangsverwaltung gestellt zu werden.