Ständeratskommission will Nachrichtendienst schlagkräftiger machen
Der Schweizer Nachrichtendienst soll mehr Kompetenzen im Kampf gegen gewalttätige Demonstranten und andere Formen des gewalttätigen Extremismus erhalten. Dieser Meinung ist nach dem Nationalrat auch die zuständige Ständeratskommission.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SIK-S) beantragt einstimmig, der Änderung des Nachrichtendienstgesetzes zuzustimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die kleine Kammer wird darüber voraussichtlich in der Herbstsession als Zweitrat beraten.
Angesichts der Verschärfung der Bedrohungslage und der technischen Entwicklungen erachtet es die SIK-S gemäss Mitteilung für notwendig, dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erweiterte Kompetenzen einzuräumen, damit dieser seine präventiven Aufgaben besser wahrnehmen kann. Insbesondere bei der Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Spionage und Cyberangriffe gebe es dringenden Handlungsbedarf.
Beispielsweise soll der NDB künftig bei Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus auf genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen zurückgreifen können. Neu sollen Überwachungsmassnahmen möglich sein, die bisher nur im Kampf gegen Terrorismus oder Spionage zulässig sind.
Im Gegensatz zum Nationalrat spricht sich die SIK-S hauchdünn dagegen aus, dass der NDB zum Schutz einer Organisation oder Person Informationen über deren politische Aktivitäten beschaffen und bearbeiten darf. Zudem will die Ständeratskommission, dass der NDB nach Observationen mit GPS-Lokalisierungsgeräten ohne vorgängige Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht diese nachträglich beim Verteidigungsdepartement melden muss.
Einstimmig beantragt die SIK-S ausserdem, dass die NDB-Spitze gewisse Personen mit einer Tarnidentität ausstatten darf. Diese Kompetenz bei der Spitze des Verteidigungsdepartements anzusiedeln – wie im Gesetzesentwurf vorgesehen – erachtet die Kommission als nicht stufengerecht.
Weiter soll die Schweiz selbstständig und ohne Rückgriff auf politische Einschätzungen internationaler Organisationen entscheiden können, welche Organisationen eine Gefahr für ihre innere und äussere Sicherheit darstellen. Damit könnten künftige Organisationsverbote rascher umgesetzt werden.






