Stadt Zürich: Späte Zustellung der Unterlagen für den 17. November

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Die Stimmberechtigten in der Stadt Zürich erhalten die Unterlagen für den Urnengang am 17. November «ungewohnt spät», wie die Stadtkanzlei am Montag mitteilte.

    Urnengang Urne
    Eine Stimmberechtigte Person beim Urnengang. (Symbolbild) - sda

    Der Grund für die späte Zustellung für vier städtische Vorlagen ist der zweite Wahlgang für den Ständerat, der am selben Datum stattfindet.

    Denn dadurch nehme die Vervollständigung der Unterlagen an die Stimmberechtigten «noch etwas Zeit in Anspruch», heisst es weiter. Die Stadtkanzlei habe aber alle Vorkehrungen für einen raschen Versand getroffen.

    Sie werde die Unterlagen für die Stimmberechtigten nach der Lieferung der Wahlzettel für den zweiten Wahlgang des Ständerats durch den Kanton umgehend vervollständigen und mit A-Post an die Stimmberechtigten verschicken. So könne sichergestellt werden, dass diese die Unterlagen spätestens am 6. November erhalten.

    Für den Fall eines zweiten Wahlgangs für den Ständerat sieht das kantonale Recht neu eine auf zehn Tage verkürzte Frist für die Zustellung der Unterlagen an die Stimmberechtigten vor. Im Normalfall gilt eine Frist von mindestens drei und höchstens vier Wochen vor dem Urnengang.

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